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Müssen Messungen i.V.m. Prüfungen auch dann durchgeführt werden, wenn dadurch Schäden an dem elektrischen Betriebsmittel auftreten können?

KomNet Dialog 13091

Stand: 22.11.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Bei Instandhaltungsarbeiten, wie z. B. beim Pumpentausch an einer Heizungsanlage, ist ein Protokoll zur Prüfung der elektrischen Sicherheit von Elektrogeräten nach DIN VDE 0701 zu erstellen. Auszuführen sind eine Messung des Schutzleiterdurchgangs, eine Messung des Isolationswiderstandes und eine Messung des Ersatzableiterstromes. Meine Frage lautet: Müssen diese drei Messungen auch bei einer Heizumwälzumpe durchgeführt werden, bei der der Hersteller dieses mit Hinweis auf seine technischen Anschlussbedingungen ausschließt? Der Hersteller schreibt hierzu in seiner Produktinformation folgendes: "Ein Isolationstest mit Höchstpannung darf nicht durchgeführt werden, da dieser zur Zerstörung der Elektronik führen könnte." Wie soll sich der Arbeitgeber in dieser Situation verhalten?

Antwort:

Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten:
Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen).
Beide Rechtsvorschriften beziehen sich auf anerkannte Regeln der Technik, zu denen auch die Normen des DIN-VDE (www.beuth.de) gehören.

Prüfnormen beschreiben Prüfverfahren und -abläufe, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden kann, dass zum einen die Prüfung selbst sicherheitsgerecht durchgeführt werden kann, zum anderen der Zustand der elektrischen Anlage bzw. des Betriebsmittels sicher beurteilt und Mängel festgestellt werden können.
Besteht die Möglichkeit, mit anderen Mitteln das gleiche Ziel zu erreichen, kann von der Norm abgewichen werden.
Sowohl die Normen als auch die DGUV Vorschrift 3 sehen diesen Fall vor und lassen ein Abweichen zu:
Gemäß der Prüfnorm DIN VDE 0701-0702 für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann auf die Durchführung der Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC verzichtet werden, wenn die mit der Prüfung beauftragte Elektrofachkraft dagegen Einwände erhebt (z.B. wegen der von Ihnen beschriebenen Beschädigungsgefahren an den zu prüfenden elektrischen Betriebsmitteln). Statt dessen kann eine Schutzleiter- bzw. Berührungsstrommessung durchgeführt werden.

Da diese Norm auch auf ortsfeste, über einen Stecker eingespeiste elektrische Betriebsmittel angewendet werden kann, gehen viele Betreiber wegen der ebenfalls von Ihnen beschriebenen Schwierigkeiten bei der Herstellung der Prüfvoraussetzungen dazu über, die Betriebsmittel nicht mehr fest, sondern über Stecker mit der elektrischen Anlage zu verbinden, um so diese Norm ggf. anwenden zu können.
Im Falle der DGUV Vorschrift 3 kann sogar auf Erst- und Wiederholungsprüfungen verzichtet werden, wenn die elektrische Anlage bzw. das elektrische Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft ständig überwacht wird (z.B. durch eine Isolationsüberwachungseinrichtung).

In Unkenntnis Ihrer konkreten betrieblichen Situation vor Ort können wir leider nicht beurteilen, ob eine der genannten Möglichkeiten auf Ihren Fall angewendet werden kann, weshalb wir dazu raten, eine mit den tatsächlich vor Ort vorhandenen Gegebenheiten vertraute Elektrofachkraft hinzuzuziehen.