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Die allgemeinen Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sind im § 3 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben. Diese sind in allen Handelsstufen und nicht nur beim Inverkehrbringen einzuhalten.Laut Interpretation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema "Anforderungen an neue Produkte in der Handelskette gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG vom 3 ...
Stand: 09.05.2016
Dialog: 26318
Da die PSA im vorliegenden Fall nicht auf dem Markt bereitgestellt werden soll (also nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit weitergegeben werden soll), fällt diese PSA weder in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) noch in den Anwendungsbereich der PSA-Verordnung (Verordnung EU 2016/425).Daher ist weder ein Konformitätsbewertungsverfahren noch eine CE-Kennzeichnung ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43829
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage für die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Anwendungsbereich des ProdSG heißt es in § 1 Abs. 2 "Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
Bedienungsanleitung (auch: Gebrauchsanleitung / Betriebsanleitung)Mit der Bedienungsanleitung informiert der Hersteller eines Produktes über dessen sachgerechte, bestimmungsgemäße und sichere Verwendung. Die Maschinenrichtlinie spricht von einer Betriebsanleitung (s. Anhang 1, Nr. 1.7.4), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) von einer Gebrauchsanleitung:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden.Das bedeutet, dass die Person, die für die wesentliche Veränderung verantwortlich ist, zum Hersteller wird und damit die Herstellerpflichten gemäß ProdSG und 9. ProdSV zu erfüllen hat.Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
nicht in ordnungsgemäßem Zustand waren.Geltende Rechtsvorschriften zu Ihrer Frage sindProduktsicherheitsgesetz (ProdSG)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 25957
und allen sonstigen spezifischen Anlagenteilen." Diese Maßnahmen werden erst mit Veröffentlichung der neuen TRBS Regel der Technik verbindlich. Im Rahmen der Beurteilung der Situation können die genannten Maßnahmen aber im Einzelnen bereits vorher angewandt werden, wenn diese z.B. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind. Nach § 34 Abs. 4 ProdSG ist die Erlaubnis für die Tankstelle erloschen, da diese ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
gelöste Gase abgefüllt werden. Nach § 2 Abs.13 BetrSichV i. V. m § 2 Nr. 30 Buchstabe c des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - handelt es sich bei der von Ihnen beschrieben Anlage um eine überwachungsbedürftige Anlage, da diese im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der BetrSichV genannt ist.Die Erlaubnisbedürftigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV der Anlage kann nicht abschließend beurteilt ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung, die sich auf das Arbeitsschutzgesetz stützt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit, ebenso wie an die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), wie z.B.• Anlagen, in denen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage gemäß § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV ist nach dem Tenor des Anhangs 2 Abschnitt 3 mit dem Ziel durchzuführen, den Brand- und Explosionsschutz bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Der Einsatz derartiger ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
LL A 5.1 Fall 2.Hinweis:Siehe auch Leitlinie zum ProdSG LL 2/1 der LASI-Veröffentlichung 46"Dies gilt u.a. für die Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung. Soll die Durchführung der Prüfung von anderen Personen (Vermieter, etc.) wahrgenommen werden, so muss dies in den Miet- oder Leasingsbedinungen vertraglich geregelt werden. Der Arbeitgeber/Unternehmer muss sich allerdings ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Derartige überwachungsbedürftige Anlagen sind unter anderem vor erstmaliger Inbetriebnahme durch eine "zur Prüfung befähigte Person für Explosionsgefährdungen" im Sinne von § 2 Abs. (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
sowie über die Qualifikation der Prüfer zu entscheiden.Der neue Anhang 3 soll nunmehr für Arbeitsmittel gelten, die als besonders prüfpflichtig identifiziert wurden, ohne jedoch überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nummer 30 ProdSG zu sein. Bei diesen Arbeitsmitteln werden Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation des Prüfers durch den Verordnungsgeber vorgegeben. In den Anhang 3 könnten insbesondere solche ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
/34/EU (bzw. 94/9/EG) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 ProdSG. Diese sind im Betrieb, nach §§ 15,16 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3, durch zur Prüfung befähigte Personen für den Explosionsschutz vor erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend oder aber außerordentlich (z. B. auf behördliche Anordnung) prüfen zu lassen. Im Rahmen der regelmäßigen ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
, Baustromverteiler),Gerüste."In der amtliche Begründung zu § 14 Abs.1 BetrSichV (Bundesrat Drucksache 400/14 vom 28.08.2014) steht folgende Erläuterung:"Absatz 1 stellt klar, dass keine Doppelprüfungen durchgeführt werden müssen. Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
, dass das Marktprodukt gegebenenfalls der Explosionsgruppe und Kategorie geeignet sein, muss für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre. Es handelt sich dann dabei auch um eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Beispielhaft muss der Herrsteller einer Verbrennungskraftmaschine diese so bauen, dass die bestimmungsgemäßem Verbrennungsraum herrschende Zone 0 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 28587
Formulierung enthält § 2 Nr. 6 der 14. ProdSV. Neu ist in beiden Fällen die Ergänzung „für eigene Zwecke verwendet“, damit fallen auch die "Eigenhersteller" in den Anwendungsbereich der DGRL bzw. der 14. ProdSV.Anzuwendende nationale Gesetzgebung ist somit im vorliegenden Fall das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) sowie die 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung). ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581