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Ist für ausschließlich für den Eigenbedarf hergestellte PSA ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine CE-Kennzeichnung gem. der europäischen PSA-Verordnung erforderlich?

KomNet Dialog 43829

Stand: 24.10.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Ist für selbst gefertigte PSA, die ausschließlich für den Eigenbedarf hergestellt wird, ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine CE-Kennzeichnung gem. der europäischen PSA-Verordnung erforderlich?

Antwort:

Da die PSA im vorliegenden Fall nicht auf dem Markt bereitgestellt werden soll (also nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit weitergegeben werden soll), fällt diese PSA weder in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) noch in den Anwendungsbereich der PSA-Verordnung (Verordnung EU 2016/425).

Daher ist weder ein Konformitätsbewertungsverfahren noch eine CE-Kennzeichnung erforderlich.