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Welche Prüffristen sind bei Dieseltanks auf Baustellen einzuhalten?

KomNet Dialog 25175

Stand: 02.11.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Prüfung von Dieseltankanlagen auf Baustellen. Welche Prüffristen sind einzuhalten bei Behältern bis 1000 Liter und welche bei Behältern über 1000 Liter Fassungsvermögen?

Antwort:

Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt. Es ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber zu erstellen, in der Art und Umfang sowie Fristen von Prüfungen vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen sind.

Hinweis: Da Dieselkraftstoffe wassergefährdend sind, sind Prüfungen nach dem Wasserrecht erforderlich. Hierzu können die für den Betrieb zuständigen "unteren Wasserbehörden" Auskunft erteilen.