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Muss ein Anlagenhersteller im Rahmen der CE-Dokumentation eine Ex-Zonen-Ausweisung vornehmen oder ist dies ausschließlich Aufgabe des Betreibers?

KomNet Dialog 28587

Stand: 17.02.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Muss ein Anlagenhersteller im Rahmen der CE-Dokumentation eine Ex-Zonen-Ausweisung (z.B. Zone 20 im inneren der Anlage) vornehmen oder ist dies ausschließlich Aufgabe des Betreibers?

Antwort:

Die Ausweisung einer Zone kann für den Hersteller ja nur das Ergebnis seiner Risikobeurteilung im Sinne der 2006/42/EU (Maschinenrichtlinie) in Verbundung mit DIN EN ISO 12100.2011 und ggf. mit DIN EN ISO 13849-1/-2 sein. Die Ursache muss ja sein, dass sich gefährliche explosionsfähige nicht sicher im Rahmen primärer Schutzmaßnahmen verhindern lässt. Das ist durch die Beachtung des sog. "integrierten Explosionsschutzkonzeptes" im Sinne der 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) vorgegeben. Dieses Konzept entspricht der speziellen "Rangfolge Schutzmaßnahmen" analog zum Gefahrstoffrecht. Wenn der Hersteller der Auffassung ist, dass hier ständig oder zeitlich überwiegend mit gefährlichen zündfähigen Staub/(Luft-)Sauerstoff-Gemischen oder aber auch instabilen Stoffen gerechnet werden muss, dann muss bei entsprechender Dokumentation dargelegt sein, welche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung eines Wirksamwerdens der potenziellen 13 Zündquellen getroffen wurden, um unerwünschte - nicht bestimmungsgemäßen Einsatz - zu vermeiden, weil nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Die Einteilung von Zonen für den Betreiber kann ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen nach sich ziehen, bedeutet aber dann, dass das Marktprodukt gegebenenfalls der Explosionsgruppe und Kategorie geeignet sein, muss für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre. Es handelt sich dann dabei auch um eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Beispielhaft muss der Herrsteller einer Verbrennungskraftmaschine diese so bauen, dass die bestimmungsgemäßem Verbrennungsraum herrschende Zone 0, die bewusst zur Zündung gebracht wird, um die bestimmungsgemäße Wirkleistung seines Produktes zu erzielen, den zu erwartenden Reaktionsdrucken Stand hält (Explosionsdruckfestigkeit).

Der Fahrzeugbetreiber wird praxisgerecht sicherlich keine Zoneneinteilung vornehmen und zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen, weil die Verbrennngskraftmaschine grundsätzlich nicht geeignet ist, für den bestimmungsgemäßen Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre. Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung kennt er natürlich auch das Risiko, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls durchaus zu einem Brand kommen kann. Ein Restrisiko welches allgemein akzeptiert ist. DIN-Normen können beim Beuth Verlag kostenpflichtig bestellt werden.