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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist der Unterschied zwischen einer Bedienungsanleitung und einer Betriebsanweisung?

KomNet Dialog 42931

Stand: 04.12.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Betriebsanweisung / Unterweisung (Arbeitsmittel)

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Frage:

Worin unterscheiden sich Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen?

Antwort:

Bedienungsanleitung (auch: Gebrauchsanleitung / Betriebsanleitung)

Mit der Bedienungsanleitung informiert der Hersteller eines Produktes über dessen sachgerechte, bestimmungsgemäße und sichere Verwendung. Die Maschinenrichtlinie spricht von einer Betriebsanleitung (s. Anhang 1, Nr. 1.7.4), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) von einer Gebrauchsanleitung:

"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern" (§ 3 Abs.4 ProdSG).

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum sicheren Umgang mit einem Arbeitsmittel. Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung findet sich im § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss . Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."

Weiterführende Informationen enthält die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen", zu finden über https://publikationen.dguv.de .

Hinweis:

Nähere Informationen zur Betriebsanweisung nach dem Gefahrstoffrecht finden sie in der TRGS 555.