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", entnommen werden.Zur Kennzeichnung wird unter Ziffer 4.2.7.1 der DGUV Regel 208-061 u.a.ausgeführt:"An ortsfesten Regalen, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen grundsätzlich folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:• Hersteller oder Einführer,• Typbezeichnung,• Baujahr oder Kommissionsnummer,• zulässige ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
Bei kraftbetriebenen Arbeitsmitteln erfolgt eine Umwandlung von Energie, wie z.B. Elektroenergie, Verbrennungsenergie, Windenergie, Sonnenenergie.Handbetätigte Arbeitsmittel sind nicht kraftbetrieben. Somit zählt ein handbetätigtes Rollregal nicht zu den kraftbetätigten Regalen. ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 42796
zur Ermittlung der Stand- und Tragsicherheit sind dem Kapitel 4 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" zu entnehmen."An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 13935
werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Das Betreiben (z. B. Lagern, Gasentnahme) von Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die für Druckgasbehälter relevante Lagervorschrift ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Dämpfe/Gase von Propan sind schwerer als Luft und bilden ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wird die Lagerung wie folgt definiert:„die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV)“Für die Lagerung von Gasen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt. Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung: Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone Benutzte Flaschen ...
Stand: 18.11.2014
Dialog: 22290
wird die oben beschriebene Beurteilung gestärkt. Viel wichtiger ist die richtige Lagerung der Flaschen: nur mit Kappe, ebene Fläche, gut durchlüftet, nur im Freien, mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten, wie z. B. Holzlamellenzäunen o. ä., keine Zündquellen im 3-m-Bereich. Die schon angesprochenen Drahtgitterkörbe sind da gut geeignet. Die gleiche Sorgfalt ist bei der Lagerung der zurückgegebenen Flaschen ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
ArbSchG zu dokumentieren.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Neben der grundsätzlich zu berücksichtigenden TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" sind bei der Lagerung von Gasflaschen die entsprechenden Anforderungen der technischen Regeln wir die TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
verwendet werden. Nicht erfasst werden typische Einrichtungsgegenstände wie Schränke; diese sind der Arbeitsstätte zuzurechnen. Eine Anlage ist eine Gesamtheit von räumlich und funktional im Zusammenhang stehenden Maschinen oder Geräten, die auch steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch eine Einheit bilden. Überwachungsbedürftige (besonders prüfpflichtige und teilweise erlaubnisbedürftige) Anlagen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26816
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Personenbegleitung.3.16 Türen sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Fußgängerverkehr."Auch in der BGI 861 sind Schrankenanlagen nicht explizit aufgeführt. Auch hier ergeben sich aus den dort vorhandenen Abbildungen keine Hinweise.Hinweise (z. B. Kraftangaben zu Schranken) finden sich lediglich in den DIN-Vorschriften, wie z. B. in der DIN EN 12445 "Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 20241
müssen gut abspülbar sein, um Rückstände zu vermeiden. Nach dem Abspülen mit Wasser sind die Masken bei Temperaturen unter 50 oC zu trocknen, Strahlungswärme ist zu vermeiden.Lagerung und Prüfung werden in der DGUV Regel 112-190 ausführlich beschrieben und sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Wichtig ist, dass die Lagerung staubdicht, streng getrennt von Pflanzenschutzmitteln, schädlichen Gasen ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
- und Fülleinrichtungen, und die sonstige Nutzung des Raumes z. B. Lagerung von Farben, Pigmenten, Lösemitteln und Abfüllvorgange (aktive Lagerung) zu betrachten. Hier könnten auch außerhalb der angegebenen EX-Zone temporäre EX-Zonen außerhalb des 30 cm Bereiches um die Anlage entstehen.Grundsätzlich ist die in Rede stehende Verwendung von nicht ex-geschützten Arbeitsmitteln in Bereichen mit EX-Zonen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43007
Spezielle Vorgaben aus technischen Regelwerken für Reinigungstücher für den Einsatz in Ex-Bereichen sind hier nicht bekannt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als gesetzliches Regelwerk fordert vom Arbeitgeber zunächst eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) und als Ergebnis daraus eine Ex-Zoneneinteilung. Für die Erstellung der GBU und für die Zoneneinteilung empfiehlt sich zur Konkretisier ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6477
Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. In diesem Fall könnte das Ergebnis ggf. dazu führen, dass aufgrund der seltenen Nutzung (=> Leitern sind nur für die Feuerwehr zugänglich) und einer geschützten Lagerung (=> keine schädigenden Einflüsse, wie Feuchtigkeit, mechanische Belastungen o.ä.) die Prüffristen so ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186