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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Propangasflaschen auf beweglichen Flaschenkarren nach der Benutzung einfach in der Produktion abgestellt werden?

KomNet Dialog 19178

Stand: 05.01.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Lagerung von Druckbehältern

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Frage:

Was ist zu beachten, wenn Propangasflaschen auf beweglichen Flaschenkarren (gesichert) nach der Benutzung einfach in der Produktion (Metallverarbeitung) abgestellt werden? Dürfen diese in der Produktion stehen oder müssen sie nach draußen ins Flaschenlager verbracht werden?

Antwort:

Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft:

Gefahrenhinweise - H-Sätze:
H220: Extrem entzündbares Gas.
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

Sicherheitshinweise - P-Sätze:
P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand der Technik dar) sind Lagermengen bis 2,5 Liter (siehe Tabelle 1, Seite 3 von 57) möglich, wenn die Schutzmaßnahmen in Abschnitt 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" getroffen wurden. Fazit: Sofern die Propangasflaschen nicht komplett leer sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese Menge wahrscheinlich ab der ersten abgestellten Propangasflasche überschritten ist und daher u. E. eine unzulässige Lagerung in der Produktion stattfindet.

Einige weiterführende Tipps zur Gefährdungsbeurteilung: 

Bei der Beurteilung der Gefährdungen aufgrund der Lagerung von Gefahrstoffen in Produktionsbereichen sollten neben den Brandparametern immer auch die in der Produktion gegebenen (klimatischen) Bedingungen sowie als eine der wichtigsten Informationsquellen das Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden. Aus Letzterem können aus der o. g. Quelle bzgl. Propan folgende Lagerbedingungen entnommen werden:

-Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen.
-Behälter bei weniger als 50 °C an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
-Aufrecht aufbewahren, gegen Umfallen sichern.
-Vor Sonneneinstrahlung schützen.
-Nicht in Fluchtwegen und Arbeitsräumen und in deren unmittelbarer Nähe aufbewahren.
-Beim Befördern, Lagern, Bereitstellen, Entleeren und Instandhalten von Druckgasbehältern sind die detaillierten Bestimmungen der TRG 280 unbedingt zu beachten. Für Druckgaspackungen entsprechend TRG 300 beachten.