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Welche Ex-Zone ist in einem Gas-Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen mit brennbaren, ex-fähigen Gasen zu definieren?

KomNet Dialog 22290

Stand: 18.11.2014

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Welche Ex-Zone ist nach welchem Regelwerk zu definieren in einem Gas-Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen mit brennbaren, ex-fähigen Gase? (Früher war dies in TRG 280 eindeutig geregelt. In der Beispielsammlung der BGR 104 / DGUV Regel 113-001 kann ich hierzu auch eine Hinweise finden. TRGS 525 u. TRGS 510 analog)

Antwort:

Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt.

Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung:

  • Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone
  • Benutzte Flaschen, nicht auf Dichtheit geprüft und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, nicht auf Dichtheit geprüft, Zone 2
  • Gemäß Ziff. 1.3 Abs. 3 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" müssen Druckgasflaschenschränke gemäß DIN EN 14470-2 bei entzündbaren und brandfördernden Gasarten mit einer dauerhaft wirksamen technischen Entlüftung mit einem mindestens 10-fachen Luftwechsel je Stunde betrieben werden.