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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen werden an Reinigungstüchern für die Verwendung in Ex-Bereichen gestellt?

KomNet Dialog 6477

Stand: 04.08.2015

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Einsatz von Reinigungstüchern in Ex-Bereichen. Muss es 100 % Baumwolle sein oder können es auch andere Materialien sein. Sammlung erfolgt in dichten Behältern. Lagerung der Behälter außerhalb des Ex-Bereiches. Es geht also nur um die Frage, ob nur Baumwolle oder auch anderen Materialien zugelassen sind?

Antwort:

Spezielle Vorgaben aus technischen Regelwerken für Reinigungstücher für den Einsatz in Ex-Bereichen sind hier nicht bekannt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als gesetzliches Regelwerk fordert vom Arbeitgeber zunächst eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) und als Ergebnis daraus eine Ex-Zoneneinteilung. Für die Erstellung der GBU und für die Zoneneinteilung empfiehlt sich zur Konkretisierung der BetrSichV die Anwendung der Berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 104 "Explosionsschutz-Regeln - EX-RL" und BGR 132 "Vermeidnung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung". Letztere besagt in Ziffer 3.1 "Der Gebrauch von Gegenständen oder Einrichtungen aus isolierenden Materialien in explosionsgefährdeten Bereichen ist zu vermeiden. Mögliche Maßnahmen sind z. B. leitfähige oder ableitfähige Beschichtigungen, leitfähige Fäden in Textilien u. a.". Siehe auch die Ausführungen in Ziffer 3.5.3 zur Kleidung in Ex-Bereichen.

Generell ist davon auszugehen, dass bei jeder Verwendung aufladbaren Materials störende und gefährliche elektrostatische Aufladungen entstehen können. 

Unseres Erachtens steht dem Einsatz eines befeuchteten oder angefeuchteten Reinigungstuchs in der Zone 2 aber nichts entgegen. Zum Einsatz in der Zone 1 vermögen wir keine Aussage zu treffen.

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Regeln und Informationen können auf der Seite "Publikationen" der DGUV abgerufen werden.