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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen in einem Baumarkt den Kunden Gasflaschen (Propan, Butan) frei zugänglich zur Selbstbedienung vorgehalten werden?

KomNet Dialog 18041

Stand: 05.01.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.1.4)

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Frage:

Dürfen in einem Baumarkt den Kunden Gasflaschen (Propan, Butan) frei zugänglich vorgehalten werden (Selbstbedienung). Da TRG 280 seit 2013 nicht mehr anzuwenden ist, muss ich mich wohl auf TRGS 510 beziehen, um Klarheit zu schaffen,ob dies überhaupt erlaubt ist. Welche Fundstelle in TRGS 510 kann hier angewendet werden?

Antwort:

Die Frage ist berechtigt, und die Antwort ist nicht einfach.

Es ist zumindest gängige Praxis, dass in den nicht frei zugänglichen Bereichen - eingezäunt, nur nach Passieren des überwachten Eingangs - die üblichen 5-kg- und 11-kg-Flaschen vom Kunden aus dem Regal - meist Stahlgitterkörben im Freien - entnommen werden können. Damit ist eine gewisse Kontrolle des Betreibers gegeben.

Dieser kann im Einzelfall in seiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass so eine ausreichende Überwachung gegeben ist. Das lässt das technische Regelwerk grundsätzlich zu.

Die Feststellung ist richtig, dass die TRG 280 seit dem 1.1.2013 außer Kraft ist und nur noch im Einzelfall als Erkenntnisquelle zum Stand der Technik herangezogen werden kann. Die TRGS 510 liefert hier keine konkrete Hilfe. Damit wird die oben beschriebene Beurteilung gestärkt.

Viel wichtiger ist die richtige Lagerung der Flaschen: nur mit Kappe, ebene Fläche, gut durchlüftet, nur im Freien, mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten, wie z. B. Holzlamellenzäunen o. ä., keine Zündquellen im 3-m-Bereich. Die schon angesprochenen Drahtgitterkörbe sind da gut geeignet.

Die gleiche Sorgfalt ist bei der Lagerung der zurückgegebenen Flaschen erforderlich, denn oftmals sind diese nicht vollständig entleert. Es gibt somit keinen Nachweis über eine Dichtsheitsprüfung. Umso wichtiger sind eine Kontrolle am Eingang, dass das Handventil fest geschlossen ist, dass die Blindmutter aus Kunststoff am Gewindeausgang vorhanden ist und handfest sitzt, damit höchstens geringe Gasmengen austreten können, und dass eine Verschlusskappe vorhanden ist, sowie eine Lagerung im Freien an einer gut durchlüfteten Stelle unter den schon für volle Flaschen beschriebenen Voraussetzungen.