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Fallen unter die "TRBS 3146 Ortsfeste Druckanlagen für Gase" auch Druckluftspeicher in Handwerksbetrieben oder Membranausdehnungsgefäße in Heizungsanlagen?
KomNet Dialog 21669
Stand: 22.05.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.1.4)
Frage:
Fallen unter die "TRBS 3146 Ortsfeste Druckanlagen für Gase" auch Druckluftspeicher (z.B. in Handwerksbetrieben, z.B. 10 bar x 100 Liter) oder Membranausdehnungsgefäße in Heizungsanlagen (z.B. 6 bar x 50 Liter)?
Antwort:
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.
Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird.
In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann.