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Wie sind die durch eine Feuerwehrschließung gesicherten Leitern zu prüfen?

KomNet Dialog 42186

Stand: 02.02.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Wir haben von unserer örtlichen Feuerwehr im Rahmen einer Brandschutzbegehung die Auflage bekommen mehrere Leitern für die Feurwehr bereitszustellen. Die Leitern sind mit einer Feurwehrschließung gesichert. Wie verhält sich das bezüglich der jährlichen Leiterprüfung? Wir können nur die Sichtprüfung durchführen.

Antwort:

Eine Feuerwehrschließung bedeutet in der Regel eine zentrale Zugangsmöglichkeit zu einer großen Anzahl von Gebäuden im gesamten Kommunalgebiet. Ein solcher Schlüssel wird deshalb normalerweise weder kopiert noch entliehen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Durchführung der Prüfungen mit der Feuerwehr zu koordinieren ist, um die volle Zugriffsmöglichkeit auf die Leitern zu erhalten.


Gemäß Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. In diesem Fall könnte das Ergebnis ggf. dazu führen, dass aufgrund der seltenen Nutzung (=> Leitern sind nur für die Feuerwehr zugänglich) und einer geschützten Lagerung (=> keine schädigenden Einflüsse, wie Feuchtigkeit, mechanische Belastungen o.ä.) die Prüffristen so verlängert werden können, dass sie mit den regelmäßig durchzuführenden Brandschutzbegehungen zusammenfallen, wodurch der Organisationsaufwand minimiert wird.