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Für Lagereinrichtungen und -geräte ist die DGUV Regel 108-007 relevant. Hier sind eine Vielzahl von Anforderungen an Lagereinrichtungen und Geräte beschrieben:"Abschnitt 5.3.9 Das Stapeln mit Flachpaletten ohne Stapelhilfsmittel ist nur dann zulässig, wenn das Lagergut tragfähig ist und seine Oberflächen sicheres Stapeln zulassen.Dies setzt voraus, dass das Lagergut z.B. auch bei Feuchtigkeit und ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
Die Gefahrstoffverordnung fordert unter § 14 GefStoffV, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt. In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird dazu erläuternd folgendes ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
Die Problematik von sich gegenläufig drehenden Walzen, z. B. in Druckmaschinen oder anderen zur Oberflächengestaltung verwendeten Anlagen, ist in der Praxis allgemein bekannt und sorgt leider auch immer wieder für z. T. schwere Arbeitsunfälle, gerade dann, wenn Beschäftigte in der Nähe des Einzugsbereiches bei laufender Maschine "zufällig" tätig sind oder sogar aktiv, z. B. mit Putzlappen, die ung ...
Stand: 30.01.2020
Dialog: 43031
, z.B. die Naht um die hintere Kappe, sind nur im hinteren Drittel des Schuhs zulässig. Das Vorderteil muss aus einem einzigen Teil bestehen.Hinsichtlich der Höhe des Schuhoberteils muss mindestens Form „B“ gegeben sein. Die gesamte Schaftkonstruktion muss geprüft werden und schließt alle Materialkombinationen ein. Getestet werden immer die kleinste, eine mittlere und die größte produzierte Schuhgröße ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 44012
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen M ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
● Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen● Ergebnis der Prüfung● Frist bis zur nächsten wiederkehrenden PrüfungAufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren. Alternativ können die Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Prüfergebnisse können im Rahmen der Aktualisierung ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
Kennzeichnung. Konkret hierzu heißt es in Anhang II Nr. 2.12 der vorgenannten Verordnung:"Wenn PSA eine oder mehrere direkt oder indirekt gesundheits- und sicherheitsrelevante Kennzeichnungen [...] aufweisen, müssen diese Kennzeichnungen [...] wenn möglich die Form vereinheitlichter Piktogramme oder Ideogramme haben. Sie müssen während der gesamten vorhersehbaren Lebensdauer der PSA problemlos sichtbar ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 42989
Zum Betreiben eines Gabelstaplers ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings hat der Arbeitgeber für den Betrieb von Flurförderzeugen (hierzu gehört ein Gabelstapler) eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Auch dürfen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2865
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 Arbeitsschutzg ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
ist im Regelwerk eine spezielle Dokumentation in Form von Prüfbüchern, Prüfprotokollen oder Vergleichbarem gefordert. Auch in Fällen ohne vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen ist die Aufbewahrung aus Nachweisgründen zumindest bis zur nächsten Prüfung erforderlich. Eine Kennzeichnung geprüfter Geräte ist für den Nutzer hilfreich und kann beispielsweise durch Prüfplaketten erfolgen." ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
In den FAQs des Sachgebiet "Fußschutz" der DGUV ist hierzu folgendes nachzulesen:"Kann die Benutzung von Überschuhen bzw. Überziehern als gleichwertige Maßnahme zur Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen angesehen werden?Grundsätzlich soll normkonformer Fußschutz, z. B. in Form von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen, auf der Grundlage der erfolgten ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 21267
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 4916
der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726