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Welche Unterlagen werden für eine Betriebsgenehmigung zum Betreiben eines Gabelstaplers benötigt?

KomNet Dialog 2865

Stand: 06.01.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Inbetriebnahme

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Frage:

Welche Unterlagen werden für eine Betriebsgenehmigung zum Betreiben eines Gabelstaplers benötigt?

Antwort:

Zum Betreiben eines Gabelstaplers ist keine Genehmigung erforderlich.

Allerdings hat der Arbeitgeber für den Betrieb von Flurförderzeugen (hierzu gehört ein Gabelstapler) eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Auch dürfen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und die ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Alle Anforderungen an den Betrieb von Flurförderzeugen können der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 68 "Fluförderzeuge" entnommen werden.