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Sind Überzieher-Sicherheitsschuhe zulässig?
KomNet Dialog 21267
Stand: 12.12.2023
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Derzeit werden temporäre Sicherheitsschuhe, auch Überzieher-Sicherheitsschuhe genannt, im Handel angeboten. Sind solche Schuhe zulässig?
Antwort:
In den FAQs des Sachgebiet "Fußschutz" der DGUV ist hierzu folgendes nachzulesen:
"Kann die Benutzung von Überschuhen bzw. Überziehern als gleichwertige Maßnahme zur Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen angesehen werden?
Grundsätzlich soll normkonformer Fußschutz, z. B. in Form von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen, auf der Grundlage der erfolgten tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt und benutzt werden.
Überzieher/Überschuhe sind nur dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die Erfüllung der nach der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Anforderungen durch die Überzieher/Überschuhe belegt ist und bei der Benutzung keine neuen unakzeptablen Gefahren entstehen.
Weitere Informationen sind im Infoblatt "Überzieher/Überschuhe" (PDF, 196 kB) zu finden."