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Muss ein Unternehmer einen Staplerführerschein haben, um auf seinem Gelände einen Gabelstapler zu bewegen?
KomNet Dialog 4916
Stand: 08.09.2020
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Muss ein Unternehmer einen Staplerführerschein haben, um auf seinem Gelände einen Gabelstapler zu bewegen?
Antwort:
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.
Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen. Diese Vorgehensweise dürfte sehr fragwürdig sein.
Da der Unternhehmer verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten und auch für sich selbst ist, muss er seine Eignung und Kenntnisse zum Führen von Flurförderzeugen selbstkritisch prüfen. Eine Pflicht für den Unternehmer, sich selbst zu beauftragen kann aus den Regelungen der DGUV Vorschrift 68 nicht abgeleitet werden.
Für den Unternehmer, der Vorbild im Arbeitsschutz für seine Beschäftigten ist, ist die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und der Erwerb des Staplerscheins grundsätzlich zu empfehlen.