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Welche Schutzmaßnahmen gibt es für das Reinigen langsam laufender Walzen?

KomNet Dialog 43031

Stand: 30.01.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Reparaturen, Wartungsarbeiten

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Frage:

Eine Oberflächenlinie hat zwei entgegenlaufende Walzen, die für den Auftrag des Beschichtungsmaterials sorgen. Für das Reinigen der Walzen müssen diese laufen, um sie komplett händisch sauber zu bekommen. Wie ist es hier geregelt mit den einzuhaltenden Schutzmaßnahmen, da mechanische Gefährdungen in Form von Einzug (Kleidung, Gliedmaßen, Haare) vorhanden ist?

Antwort:

Die Problematik von sich gegenläufig drehenden Walzen, z. B. in Druckmaschinen oder anderen zur Oberflächengestaltung verwendeten Anlagen, ist in der Praxis allgemein bekannt und sorgt leider auch immer wieder für z. T. schwere Arbeitsunfälle, gerade dann, wenn Beschäftigte in der Nähe des Einzugsbereiches bei laufender Maschine "zufällig" tätig sind oder sogar aktiv, z. B. mit Putzlappen, die ungeschützt drehenden Walzen berühren und dann eingezogen werden (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, 2015).

Hier ist, so wie im Arbeitsschutz insgesamt, die Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung das Mittel der Wahl, um die Gefährdungen im Zusammenhang mit den sich drehenden Walzen und den Schnittstellen der Beschäftigten (z. B. im regulären Betrieb, bei Wartung oder Instandhaltung etc.) zu erkennen und geeignete praxisanerkannte und -taugliche Maßnahmen abzuleiten.

So sind z. B. für sogenannte Klischeewalzen in Druckwerken Sicherheitsfunktionen bekannt, die je nach gewählter Betriebsart aktiv sind. Im Automatikbetrieb ist ein Zugriff von Beschäftigten / Maschinenbedienern auf die sich drehenden Walzen grundsätzlich durch z. B. eine trennende Schutzeinrichtung zu verhindern. Diese kann je nach spezifischen einzelfallbezogenen Notwendigkeiten an einer Maschine fest oder auch beweglich, dann jedoch mit entsprechender Zuhaltung und / oder Verriegelung ausgeführt sein. Für bestimmte Prozesse, wie z. B. das Reinigen solcher Walzen, finden in der Praxis häufig steuerungstechnische Lösungen, wie z. B. reduzierte Drehzahl der Walzen mit Zustimmtaster und / oder Drehmomentreduzierung Anwendung. Inwieweit sich die Walzen permanent drehen müssen oder ob z. B. eine Zustimmung zum Drehen mittels Taster für wenige Sekunden ausreicht und dann erneut zugestimmt werden muss, um so das Problem des Festhaltens / Herausziehens des Lappens wirksam zu verhindern, sollte auf individueller betrieblicher Ebene im Zusammenhang mit einer reduzierten Drehgeschwindigkeit der Walzen abgestimmt werden. So wird beispielsweise auch bei der BGETEM an dem Reinigungsprozess mittels Putzlappen festgehalten (Webcode: 14946628) und auf die richtige Falttechnik des Putzlappens verwiesen.

Ein weiterer Ansatz für einen Erkenntnisgewinn können neuere Maschinen sein, die u.a. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und damit den aktuellen Regelungen zum Inverkehrbringen von Produkten (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der Maschinenverordnung - 9. ProdSV) unterliegen. Hier sollte bereits die Problematik des häufigen Reinigens der Walzen mit berücksichtigt, entsprechende Betriebsarten sowie die damit verbundenen sicherheitstechnischen Maßnahmen zur Verfügung stehen und herstellerseitig die Abläufe für eine Reinigung, z. B. in einer Bedienanleitung beschrieben sein. In wieweit der konkrete Hersteller der Maschine im Einzelfall oder Hersteller solcher Druckmaschinen im Allgemeinen Unterstützung dabei bieten können, dass die Maschine für alle im Produktions- und Bedienprozess notwendigen Tätigkeiten des Bedienpersonals sicher verwendet werden kann, sollte auf jeden Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit in Betracht gezogen werden.

Da auf Grund einer Vielzahl existierender Druckmaschinen und je nach Einzelfall der betrieblichen Verwendung, neben den hier zuvor angeführten Möglichkeiten weitere Varianten zur sicheren Gestaltung des Reinigungsprozesses denkbar sind, werden Sie um eine konkrete Einschätzung eines Maschinenexperten (auch hinsichtlich einer reduzierten Drehzahl) bei Ihnen vor Ort nicht umhinkommen. Allein schon deswegen, weil bei o. g. technischen Maßnahmen häufig Eingriffe in die Maschinensteuerung notwendig werden und dabei u. a. Anforderungen an die Ausführung der verwendeten Steuerungskomponenten in Hinblick auf die Einsatzfähigkeit unter bestimmten Bedingungen mit beachtet werden müssen.