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Ist es notwendig, für unsere betriebliche Einbauküche Betriebsanweisungen für die dortigen Küchengeräte (Kochfeld, Mikrowelle, Geschirrspüler, Backofen) zu erstellen?

KomNet Dialog 42551

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Betriebsanweisung / Unterweisung (Arbeitsmittel)

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Frage:

Wir sind ein kunststoffverarbeitender Kleinbetrieb mit 10 Angestellten. Ist es notwendig, für unsere kleine Einbauküche Betriebsanweisungen für die dortigen Küchengeräte (Kochfeld, Mikrowelle, Geschirrspüler, Backofen) zu erstellen? Diese sind keine Arbeitsmittel, stellen dennoch Gefährdungen dar.

Antwort:

Nein, dies ist nicht erforderlich.


Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:


"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."