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Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Prüfprotokolle von Notduschen?
KomNet Dialog 43742
Stand: 09.01.2023
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen
Frage:
Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Prüfprotokolle von Notduschen?
Antwort:
Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.
In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:
"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ist im Regelwerk eine spezielle Dokumentation in Form von Prüfbüchern, Prüfprotokollen oder Vergleichbarem gefordert. Auch in Fällen ohne vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen ist die Aufbewahrung aus Nachweisgründen zumindest bis zur nächsten Prüfung erforderlich. Eine Kennzeichnung geprüfter Geräte ist für den Nutzer hilfreich und kann beispielsweise durch Prüfplaketten erfolgen."