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Gemäß § 2 Absatz 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist „Prüfung“ definiert als „die Ermittlung des Istzustands, der Vergleich des Istzustands mit dem Sollzustand sowie die Bewertung der Abweichung des Istzustands vom Sollzustand.“ Die Bewertung enthält eine Aussage darüber, ob sich die überwachungsbedürftige Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet (Nummer 4.1 Absatz 1 Satz 2 ...
Stand: 25.05.2018
Dialog: 42290
Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV bedürfen die Errichtung und der Betrieb sowie Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, von Lageranlagen, also Räumen oder Bereichen einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter und sonstiger Lagereinrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt ...
Stand: 12.04.2017
Dialog: 28808
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage gemäß § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV ist nach dem Tenor des Anhangs 2 Abschnitt 3 mit dem Ziel durchzuführen, den Brand- und Explosionsschutz bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Der Einsatz derartiger ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
Die Erklärung für die Prüffristen aus Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der dazu gehörende Prüfumfang erklären sich wie folgt: Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 lautet: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d.h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z.B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie komplexe verfahrenstechnische Anlagen, z. B. eine Fertigungsstraße (aus Begründung zur BetrSichV). Der Betrieb ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
insbesondere die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen. So ist z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Betriebssicherheitsverordnung bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung vor Inbetriebnahme der Anlage ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (§ 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung). Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
In der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" ist hierzu unter der Nummer 20 "Prüfungen" ausgeführt:"Eine Lackiereinrichtung ist in ihrer Gesamtheit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Zur Erhaltung eines betriebssicheren Zustands sind jedoch an Lackiereinrichtungen nicht nur Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 03.08.2022
Dialog: 43694
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln sowie für überwachungsbedürftige Anlagen. Ein Aufzug ist in der Regel eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 23.11.2023
Dialog: 43851
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
sein. Der Notdienst leitet die Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener Personen ein."Somit würde die Sicherstellung einer Personenbefreiung über die "Aufzugswärter" genügen.Hinweis:Der Begriff des Aufzugswärters ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten, es wird jetzt von einer "befähigten Person" gesprochen. Die o.g. Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage für die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Anwendungsbereich des ProdSG heißt es in § 1 Abs. 2 "Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352