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Ist ein Hochspannungsmast ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs. 1 BetrSichV?

KomNet Dialog 2268

Stand: 04.05.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

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Frage:

Ist ein Hochspannungsmast ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs. 1 BetrSichV?

Antwort:

Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt.
Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach nicht vom Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung erfasst.

Persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherungsmittel fallen unter die PSA-Benutzungsverordnung.
Gleichwohl sind für Arbeiten an und auf Strommasten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere §§ 5 und 6 Gefährdungsbeurteilung zu beachten.