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konkreten Aussagen über die "kostenlose Bereitstellung von Pflegematerialien durch den Arbeitgeber", aufgeführt. Nach Ermessen muss der Benutzer mit den überlassenen PSA "sorgsam und pfleglich" umgehen. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch die Pflege der Sicherheitsschuhe mit Pflegemitteln. Nur so ist eine optimale Nutzungsdauer der bereitgestellten Sicherheitsschuhe erreichbar.Hinweise:Da ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird. Dazu hat der Arbeitgeber nach § 2 Benutzungsverordnung für persönliche Schutzausrüstungen (PSA-BV) im Besonderen u.a. dafür zu sorgen, dass bei der Auswahl und Bereitstellung die örtlichen Bedingungen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 303
Bei einer Beschäftigung von Freigängern sind zwei Situationen zu unterscheiden:1. Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses ( § 39 Strafvollzugsgesetz - StVollzG)2. Zugewiesene Beschäftigung ( § 37 StVollzG)Zu 1. Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses obliegen dem Betrieb die Arbeitgeberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und somit auch di ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 2497
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
oder durch Hineintreten in spitze Gegenstände usw. (Gefährdungen im Sinne der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz") besteht und technisch und/oder organisatorisch keine Abhilfe möglich ist, hat er für die betreffenden Arbeitsbereiche geeigneten Fußschutz zur Verfügung zu stellen, hierfür kommen Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe in Frage.Die Bereitstellung von Fußschutz als Persönliche ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
kann sich der Arbeitgeber von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Sie können diese Personen ansprechen und die konkreten Anforderungen für ihren Arbeitsbereich abfragen. Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt wird sehr wahrscheinlich bei der Beschaffung der orthopädischen Sicherheitsschuhe eingebunden gewesen sein, so dass er den Fall am Besten beurteilen ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 6600
Sofern die Studierenden über eine Arbeitsschutzverordnung den Beschäftigten gleichgestellt sind, hat die Hochschule die Kosten für erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu übernehmen.Begründung:Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber "verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesun ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42941
und Kälte, Stromschläge oder Lärm.Bei der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht.Vor der Bereitstellung sind die Beschäftigten anzuhören (§ 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Die Anhörung gibt Aufschluss über individuelle körperliche Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten sowie über die Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 27544
über die Bereitstellung von PSA aufgenommen werden. Z.B. würde es sich anbieten, dass jede PSA, die über die zuvor genannte hinausgeht (Schuhe, Brille, Gehörschutz), vom Kunden vor Arbeitsaufnahme zu stellen ist. ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
sich in den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen (DGUV Regel 101-003, Kapitel 4.1.11; bisher BGR 118):"Der Unternehmer hat für Arbeiten mit Straßenbaumaschinen den Versicherten die folgenden persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:1. Fußschutz (z.B. Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherem Unterbau; wärmeisolierendem ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
von Fuß- und Knieschutz") besteht und technisch und / oder organisatorisch keine Abhilfe möglich ist, hat er für die betreffenden Arbeitsbereiche geeigneten Fußschutz zur Verfügung zu stellen, hierfür kommen Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe in Frage.Die Bereitstellung von Fußschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt dann eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG dar. Da Kosten für Maßnahmen ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
die BG Verkehr auf ihrer Internetseite folgende Informationen an."Sicherheitsschuhe bieten nicht nur Schutz gegen Quetschungen und Verletzungen durch herunterfallende Teile, sondern sorgen auch beim Gehen und Stehen für Halt und "guten Auftritt". So können Rutsch- und Stolperunfälle vermieden werden. Durch die orthopädische Gestaltung dieser Schuhe ergeben sich über diese Wirkungen hinaus ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
- wie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - gegenüber dem Arbeitgeber eine beratende Funktion. Es steht nicht in der Befugnis eines Betriebsarztes einem Beschäftigten mitzuteilen, dass auf gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche Sicherheitsschuhe verzichtet werden kann. Die Pflicht, erforderliche Maßnahmen nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bezüglich ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 11063
Durchführung dabei erforderlich sind, hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln.Bezogen auf den in Rede stehenden Fall bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten für seine Arbeit geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen muss. Tut er dies nicht, kommt er seinen Grundpflichten gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz nicht nach. ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
/Sicherheitsschuhe etc. für seine Beschäftigten geeignet ist, legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung kann er die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt hinzuziehen.Bei der Auswahl und Beschaffung hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen, dass der Fußschutz unter anderem folgenden ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 19465
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Arbeitsbereichen Gefährdungen ermittelt wurden, hat der Unternehmer geeignete Berufsschuhe, Schutz- oder Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen; die Versicherten haben diese zu benutzen."Gefährdungen können z.B. entstehen durch Fette, Nässe, chemische Reinigungsmittel, Handhaben schwerer Gegenstände, Umgang mit Flurförderzeugen. Hilfestellung ...
Stand: 19.08.2019
Dialog: 16028