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Welche Anforderungen werden an Arbeits- bzw. Sicherheitsschuhe in Backbetrieben gestellt?

KomNet Dialog 16028

Stand: 19.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Welche Anforderungen werden an Arbeits- bzw. Sicherheitsschuhe in Backbetrieben gestellt?

Antwort:

In der DGUV Regel 110-004 "Arbeiten in Backbetrieben" wird unter Nr. 3.6.16 "Arbeitskleidung, Schuhwerk" u.a. folgendes ausgeführt:


"3.6.16.2 Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes Schuhwerk zu tragen.


Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere

• einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet, - einen Fersenhalt aufweist,

• biegsame Sohlen hat, die sich der natürlichen Bewegung des Fußes beim Gehen anpassen,

• Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,

• profiliert ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist, die die Einwirkungen am Arbeitsplatz berücksichtigen

und

• ein ausgeformtes Fußbett besitzt, das auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

3.6.16.3 Sofern durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Arbeitsbereichen Gefährdungen ermittelt wurden, hat der Unternehmer geeignete Berufsschuhe, Schutz- oder Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen; die Versicherten haben diese zu benutzen.


"Gefährdungen können z.B. entstehen durch Fette, Nässe, chemische Reinigungsmittel, Handhaben schwerer Gegenstände, Umgang mit Flurförderzeugen.

Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung siehe auch BG-Regel "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (BGR 191).

Hinsichtlich Zurverfügungstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen siehe §§ 29 und 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)."