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Welche Anforderungen werden an Arbeits- bzw. Sicherheitsschuhe in Backbetrieben gestellt?
KomNet Dialog 16028
Stand: 19.08.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Welche Anforderungen werden an Arbeits- bzw. Sicherheitsschuhe in Backbetrieben gestellt?
Antwort:
In der DGUV Regel 110-004 "Arbeiten in Backbetrieben" wird unter Nr. 3.6.16 "Arbeitskleidung, Schuhwerk" u.a. folgendes ausgeführt:
"3.6.16.2 Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes Schuhwerk zu tragen.
Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere
• einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet, - einen Fersenhalt aufweist,
• biegsame Sohlen hat, die sich der natürlichen Bewegung des Fußes beim Gehen anpassen,
• Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,
• profiliert ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist, die die Einwirkungen am Arbeitsplatz berücksichtigen
und
• ein ausgeformtes Fußbett besitzt, das auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.
3.6.16.3 Sofern durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Arbeitsbereichen Gefährdungen ermittelt wurden, hat der Unternehmer geeignete Berufsschuhe, Schutz- oder Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen; die Versicherten haben diese zu benutzen.
"Gefährdungen können z.B. entstehen durch Fette, Nässe, chemische Reinigungsmittel, Handhaben schwerer Gegenstände, Umgang mit Flurförderzeugen.
Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung siehe auch BG-Regel "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (BGR 191).
Hinsichtlich Zurverfügungstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen siehe §§ 29 und 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)."