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Wer ist zuständig für die Bereitstellung von Sicherheitsschuhen bei beschäftigten Freigängern der JVA in Betrieben?

KomNet Dialog 2497

Stand: 04.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Wer ist zuständig für die Bereitstellung von Sicherheitsschuhen und Übernahme der Kosten bei beschäftigten Freigängern der JVA in Betrieben, in denen Sicherheitsschuhe getragen werden müssen?

Antwort:

Bei einer Beschäftigung von Freigängern sind zwei Situationen zu unterscheiden:

1. Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses ( § 39 Strafvollzugsgesetz - StVollzG)

2. Zugewiesene Beschäftigung ( § 37 StVollzG)


Zu 1. Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses obliegen dem Betrieb die Arbeitgeberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und somit auch die sich daraus ergebenden Kosten wie für persönliche Schutzausrüstungen.


Zu 2. Bei einer zugewiesenen Beschäftigung verbleiben die Arbeitgeberpflichten bei der Strafvollzugsanstalt. Wird die Beschäftigung in einem privatwirtschaftlichen Betrieb ausgeübt, muss die Strafvollzugsanstalt ggf. die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Betrieb abstimmen.