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Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
Vorschriften ergeben sich für diese Druckbehälter(anlagen) die folgenden Prüfanforderungen: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Entsprechend § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der Prüfungen zu ermitteln. Konkretisiert wird diese Anforderung im § 14. Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 14 Abs. 1 BetrSichV) Hiernach sind nach jeder Montage Prüfungen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Eine gesetzliche Vorschrift zur Installation von Spritzschutzeinrichtungen an solchen Flanschverbindungen existiert nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber, wie bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, notwendige Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Maßgeblich ist im gegebenen Fall § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn Beschäftigte durch möglicherweise undicht ...
Stand: 27.06.2023
Dialog: 43782
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
Hinweise), gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Einsatz und Gebrauch der Schrankenanlage, zu erstellen. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung durch den Arbeitgeber ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 20241
die Anlagensicherheit zu gewährleisten, ist aufgrund der Vielfalt der Ausführungsmöglichkeiten vor Ort bzw. nach Durchsicht aller relevanten Unterlagen durch Beratung durch fachkundige Personen festzulegen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. Hinweise: Inwieweit die Zoneneinteilung gemäß Nr. 4.8.1.3.3 DGUV Regel 113-001 und weitere Festlegungen, die z. B. für Fermenter ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43765
Rohrleitungen im Galvanikbetrieb gehören zu den Anlagen/Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können und daher gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüfen zu lassen sind.Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 23083
handelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss der Arbeitgeber u.a. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. In die Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie das Vorschriften und Regelwerk der DGUV (www.dguv.de/publikationen) einzubeziehen. In der DGUV-Vorschrift ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
überwiegt, so dass die Frage nur im unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Bedingungen beantwortet werden kann. Der Arbeitgeber sollte sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29206
/GUV-R 126), DGUV R 113-001 (bisher: BRG 104). De genannten Vorschriften können von der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) heruntergeladen werden.Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass § 8 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG die Arbeitgeber zur Koordination der Schutzmaßnahmen verpflichtet. D. h. dass bereits im Vorfeld einer Beauftragung und/oder bei der Bestellung ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
kann es im Rahmen des täglichen Umgangs mit diesen Batterien z.B. zu mechanischen Beschädigungen kommen, welche dann wiederum Gefährdungen nach sich ziehen können. Um mechanische Beschädigungen oder Aufblähungen des Gehäuses rechtzeitig vor dem Laden oder dem Wiedereinsetzen und damit vor der Verwendung der Batterie bzw. des Arbeitsmittels zu erkennen, hat der Arbeitgeber gem. § 4 (5) BetrSichV „dafür zu sorgen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Hauptuntersuchungen nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften können ausreichend sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kraftfahrzeuge bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Ggf. sind die Fristen zu verkürzen. Die Umgebungs ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Vor der Auswahl und der Benutzung von Kopfschutz hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können. Außerdem sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (hier: der Kettensägen) die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
die für dieses Produkt geltenden Rechtsvorschriften.Sie als Arbeitgeber stellen Ihren Beschäftigten diese Arbeitsmittel, die gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, zur Verfügung. Sie klären vor der Verwendung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (vgl. § 3 BetrSichV) für Ihren betrieblichen Anwendungsfall jedoch ab, ob sich zusätzliche Aspekte ergeben ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
während eines Zeitraumes von drei Jahren nicht betrieben worden ist.Nach § 35 Abs. 2 ProdSG kann die zuständige Behörde die Beseitigung der Anlage unter den dort genannten Bedingungen anordnen. Eine vorübergehende Stilllegung der Anlage ist unseren Erachtens gegeben, wenn der Arbeitgeber seinen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentierten Prüfungs- und Überwachungspflichten nicht mehr nach kommt ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
von entzündbaren Abfällen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Bei Stoffgemischen ist zu ermitteln, welcher Inhaltsstoff betr. der Entzündbarkeit, des Dampfdrucks und der unteren Ex-Grenze ...
Stand: 21.07.2019
Dialog: 42773
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Gemäß § 4 Abs.3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die im § 4 Abs. 3 ArbStättV genannten Sicherheitseinrichtungen ( Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674