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Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
bereitzustellen. In dem von Ihnen geschilderten Fall sind es Sicherheitsschuhe. Mit dem Bereitstellen der Sicherheitsschuhe kommt der Arbeitgeber nach Ermessen grundsätzlich dieser Verpflichtung nach.In der § 2 Abs. 4 der PSA-BV heißt es zudem:"... (4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Im vorliegenden Fall - es handelt sich offensichtlich um eine Erhöhung des Absatzes - ist es möglich, den Sicherheitsschuh orthopädisch umzuarbeiten. Diese Änderung muss durch einen Orthopädie-Schuhmachermeister erfolgen und ist von diesem zu dokumentieren. Darüber hinaus hat er den Träger des Schuhs sowie den Arbeitgeber über die Änderung zu informieren. Da der Sicherheitsschuh ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 2161
- wie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - gegenüber dem Arbeitgeber eine beratende Funktion. Es steht nicht in der Befugnis eines Betriebsarztes einem Beschäftigten mitzuteilen, dass auf gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche Sicherheitsschuhe verzichtet werden kann. Die Pflicht, erforderliche Maßnahmen nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bezüglich ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 11063
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
generelle Verpflichtung für Sicherheitsschuhe besteht nicht. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Aufgrund der vorhandenen Gefährdungen auf Baustellen kann im Regelfall das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nur ergeben, dass Sicherheitsschuhe erforderlich sind. Hierbei ist es unerheblich, ob die Baustelle nur gelegentlich oder häufiger aufgesucht wird.Hinweis:Das ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
eine Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz in Bereichen, in denen ein Sicherheitsschuh mit 200-J-Kappe zu tragen ist. Für die Bauwirtschaft sind beispielhafte Tätigkeitsbereiche und diesen zugeordnete Schutzkategorien aufgeführt. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3406
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
die BG Verkehr auf ihrer Internetseite folgende Informationen an."Sicherheitsschuhe bieten nicht nur Schutz gegen Quetschungen und Verletzungen durch herunterfallende Teile, sondern sorgen auch beim Gehen und Stehen für Halt und "guten Auftritt". So können Rutsch- und Stolperunfälle vermieden werden. Durch die orthopädische Gestaltung dieser Schuhe ergeben sich über diese Wirkungen hinaus ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Durchführung dabei erforderlich sind, hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln.Bezogen auf den in Rede stehenden Fall bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten für seine Arbeit geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen muss. Tut er dies nicht, kommt er seinen Grundpflichten gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz nicht nach. ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
kann sich der Arbeitgeber von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Sie können diese Personen ansprechen und die konkreten Anforderungen für ihren Arbeitsbereich abfragen. Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt wird sehr wahrscheinlich bei der Beschaffung der orthopädischen Sicherheitsschuhe eingebunden gewesen sein, so dass er den Fall am Besten beurteilen ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 6600
Nach dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen ist.Auch unter Ziff. 3.1 der DGUV 112-991 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz und im Anhang 1 der DGUV 112-991 wird auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.Die Gefährdungsbeurteilung muss ...
Stand: 20.07.2023
Dialog: 1660
Sicherheitsschuhe: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 24290
sich, bei der Auswahl von PSA das berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu berücksichtigen.Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich für Ihre dargestellten Tätigkeiten grundsätzlich folgende persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz und ggf. Kopfschutz (Schutzhelm).Sofern keine Schutzkleidung im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung weitreichend die Art des Schuhwerks vorschreiben, welches die Mitarbeiter bei der Arbeit zu tragen haben.Ggf. muss er die Anforderung an die Qualität des Schuhwerkes hinsichtlich unfallverhütender oder gesunheitsschützender Funktion sogar durchsetzen, wenn nämlich die Gefährdungsbeurteilung ein spezielles ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 42703
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
In den FAQs des Sachgebiet "Fußschutz" der DGUV ist hierzu folgendes nachzulesen:"Kann die Benutzung von Überschuhen bzw. Überziehern als gleichwertige Maßnahme zur Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen angesehen werden?Grundsätzlich soll normkonformer Fußschutz, z. B. in Form von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen, auf der Grundlage der erfolgten ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 21267
/Sicherheitsschuhe etc. für seine Beschäftigten geeignet ist, legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung kann er die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt hinzuziehen.Bei der Auswahl und Beschaffung hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen, dass der Fußschutz unter anderem folgenden ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 19465