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Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben, welches Schuhwerk während der Arbeitszeit zu tragen ist?

KomNet Dialog 42703

Stand: 27.07.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben, welches Schuhwerk während der Arbeitszeit zu tragen ist? Darf z.B. eine Objektleitung (Reinigungsbranche), die sowohl im Büro als auch in den Reinigungsobjekten tätig ist, mit Stöckelschuhen ihre Tätigkeit verrichten?

Antwort:

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung weitreichend die Art des Schuhwerks vorschreiben, welches die Mitarbeiter bei der Arbeit zu Tragen haben.

Ggf. muss er die Anforderung an die Qualität des Schuhwerkes hinsichtlich unfallverhütender oder gesunheitsschützender Funktion sogar durchsetzen, wenn nämlich die Gefährdungsbeurteilung ein spezielles Schuhwerk fordert, z. B. auf der Baustelle, im Labor, in Arbeitsbereichen mit Lastentransport. 


Da in der Frage die Reinigungsarbeiten und Betriebsbereiche nicht näher eingegrenzt werden, kann dazu keine genauere Aussage getroffen werden. Es liegt auf der Hand, dass auf Bürofluren und in Werkhallen recht unterschiedliche Anforderungen bestehen können.


Als Grundpflichten hat der Arbeitgeber aber auf jeden Fall zu beachten:


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe entsprechend der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" für die Tätigkeit erforderlich sind. 

Ist kein entsprechender Fußschutz erforderlich, müssen die Mitarbeiter dennoch im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nach § 15 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG dafür Sorge tragen, dass sie bei der Arbeit zweckmäßiges Schuhwerk tragen. Auch das hat der Arbeitgeber ggf. einzufordern.


Natürlich sollte der Arbeitgeber seine Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und -soweit vorhanden- den Betriebsrat beteiligen, es ist durchaus wünschenswert, auch die Mitarbeiter bei der Auswahl der zweckmäßigen, richtigen Fußbekleidung einzubinden.