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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen auf Baustellen halbhohe Sicherheitsschuhe getragen werden?

KomNet Dialog 3406

Stand: 12.12.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Sicherheitsschuhe auf Baustellen: Zur Zeit tragen die Beschäftigten Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, knöchelhoch. Bei den sommerlichen Temperaturen kam die Frage auf, ob auch Sicherheitsschuhe (Halbschuhe) getragen werden können. Gibt es dazu eine Vorschrift?

Antwort:

Ja, es können auch Halbschuhe mit der Kennzeichnung S3 getragen werden.

S3 = Schuhe mit geschlossenem Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme, Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle.


Die Anforderungen ergeben sich aus der DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz“.

 

Begründung:

Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Bei der Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. den Stand der Technik zu berücksichtigen.

In diesem Fall wird der Stand der Technik insbesondere durch die DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" konkretisiert.

In der DGUV Regel 112-991 findet sich in Anhang 2 Ziffer 2 eine Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz in Bereichen, in denen ein Sicherheitsschuh mit 200-J-Kappe zu tragen ist. Für die Bauwirtschaft sind beispielhafte Tätigkeitsbereiche und diesen zugeordnete Schutzkategorien aufgeführt.

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen.