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Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
PxV < 1000 kann die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.Eine wiederkehrende Prüfung (innere Prüfung) und eine Festigkeitsprüfung ist nur für den Fall vorgeschrieben, dass die Druckbehälter und Rohrleitungen für Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen werden. Die Anforderung der BetrSichV 2015, dass wiederkehrenden innere Prüfungen ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
ergibt sich, dass für den Druckbehälter Höchstfristen von 5 Jahren für die innere Prüfung und 10 Jahren für die Festigkeitsprüfung anzuwenden sind. Ergänzend ist gemäß Nr. 5.1 und 5.3 die Druckanlagen mindestens alle 10 Jahre wiederkehrend prüfen zu lassen. Alle vorgenannten Prüfungen sind durch zugelassene Überwachungsstellen durchführen zu lassen.Sofern es sich bei dem Druckbehälter um ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
von Arbeitsmitteln, sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen hat der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Frist für die wiederkehrende Prüfung ist so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen welche Voraussetzungen die zur Prüfung ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Nach § 2 Abs. 13 BetrSichV handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage, wenn sie in Anhang 2 genannt wird oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig ist. Von einer erlaubnispflichtigen Anlage wird bei der Beantwortung der Frage nicht ausgegangen. In Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d sind jedoch Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für bestimmte Gase, Dämpfe ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so ist auch diese Revision mit Datumsangabe zu dokumentieren. Nach § 14 Abs. 2 der BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
des Auftragnehmers angemessene Anweisungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit erhalten haben • Die teilweise oder vollständige Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmern, bedarf der Zustimmung• dafür sorgen, dass die Anlage entsprechend den elektrotechnischen Regeln vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft wird • Benennung eines Anlagenverantwortlichen für die Dauer der Arbeiten an elektrischen Anlagen ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
handelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss der Arbeitgeber u.a. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. In die Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie das Vorschriften und Regelwerk der DGUV (www.dguv.de/publikationen) einzubeziehen. In der DGUV-Vorschrift ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 (Zwischenpr ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem Befä ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
ist eine Prüfung durch eine befähigte oder durch eine sachverständige Person erforderlich. Für die Verwendung dieser Geräte ist vorher auch eine Beurteilung der bei der Verwendung auftretenden Gefährdungen durch den Arbeitgeber durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang werden im Einvernehmen mit der befähigten bzw. der sachverständigen Person auch die Intervalle der wiederkehrenden ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
Eine erlaubnispflichtige Lageranlage (gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV) ist nach § 2 Absatz 13 BetrSichV eine überwachungsbedürftige Anlage. Anhang 2 der BetrSichV regelt die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Somit greift Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen".Die Prüfung nach Nr. 5.1 ist auch aufgrund der zu prüfenden Brandschutzmaßnahmen - für Anlagen nach § 18 Absatz 1 ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 43498