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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern in Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend geprüft werden?

KomNet Dialog 43124

Stand: 24.04.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Müssen die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern in Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend geprüft werden? Ortsveränderliche Leitern und Steigleitern werden wiederkehrend geprüft. Leitern in Aufzuganlagen bisher noch nicht; Dies ist nach Aussage unserer Technik nicht notwendig. Die Aufzuganlagen befinden sich in Büro-, Labor- und Verwaltungsgebäuden. Die Umgebung in der chemischen Produktion ist teilweise als aggressiver einzustufen (HCl-Dämpfe).

Antwort:

Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.

In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 (Zwischenprüfung) der Prüfungsumfang beschrieben. In den jeweils Zweiten Absätzen ist der Prüfungsumfang festgelegt. Unter Punkt 1 ist hier die Prüfung des sicheren und ungehinderten Zugangs zur Aufzugsanlage zu finden. Dazu gehören auch die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern.