Ergebnisse 1 bis 20 von 24 Treffern
In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) werden keine Forderungen gestellt, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten mit ihrem jeweiligen Namen zu versehen.PSA, die für eine Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung bestimmt sind, müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass kein ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 17700
-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) 1. Produktmodell/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer): 2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten: 3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. 4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit: nötigenfalls kann zur Identifizierung ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 27247
(PS in bar)- maximale Betriebstemperatur (Tmax in °C)- minimale Betriebstemperatur (Tmin in °C)- Fassungsvermögen des Behälters (V in l)- Name oder Markenzeichen des Herstellers- Baumusterkennzeichen und Serien- oder Loskennzeichnung des Behälters- die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde• in der Betriebsanleitung, die in der Amtssprache ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
allgemeine Kennzeichnung nach Norm muss folgende Informationen enthalten:− Die angewendete Norm, EN 397 für Industrieschutzhelme, EN 812 für Industrie-Anstoßkappen,− Name oder Zeichen des Herstellers,− Jahr und Quartal der Herstellung,− Typbezeichnung des Herstellers, Bei Industrieschutzhelmen auf der Helmschale und der Innenausstattung, Bei Industrie-Anstoßkappen auf der Schale und falls vorhanden ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42407
Auskunft geben über:1.Art der Prüfung,2.Prüfumfang,3.Ergebnis der Prüfung und4.Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
geprüft, - Feststellungen im Ergebnis der Prüfung, - Mängel und deren Bewertung, - Aussagen zum Weiterbetrieb, - Termin der nächsten Prüfung (nach Mängelabstellung, wiederkehrende Prüfung), - Name und Bezeichnung des Prüfers. Es ist jedoch zu bemerken, dass ein Kleingüteraufzug keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne des dritten Abschnittes der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
wurdenUntersuchungen zur Überprüfung der Konformität der PSAundBerichte über die durchgeführten Prüfungen zur Ermittlung der jeweiligen SchutzklasseDie "Anleitungen und Informationen des Herstellers" (Gebrauchsanleitungen) müssen folgende zusätzliche Informationen enthalten ((EU) 2016/425, Anhang II, 1.4.):Name und Anschrift des HerstellersMonat und Jahr der Herstellung oder die Verfallszeit der PSAAnmerkung ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 42529
und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist."Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie werden Arbeitsmittel für den Eigengebrauch beispielsweise von der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) nicht erfasst, so ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Nach § 1 Absatz 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.Nach § 2 Abs.2 sind persönliche ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051
Prüfgrundlagen was wurde im Einzelnen geprüft Ergebnis der Prüfung Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb, Name des Prüfers (2) Prüfungen können auch in elektronischen Systemen und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden. Fazit: Eine alleinige Dokumentation in Form einer Prüfplakette ist nicht ausreichend. Diese kann zusätzlich angebracht ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten. Bevor Beschäftigte ein Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 03.11.2015
Dialog: 25186
beauftragten Personen vorbehalten bleibt …. „Es gilt § 12 Abs. 1 BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen."Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll ein Prüfbefund erstellt werden, der folgendes enthält: • Datum und Ort der Prüfung, • Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, • Beurteilung, ob Bedenken gegen weitere Benutzung bestehen, • Angaben über notwendige Nachprüfungen, • Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
auch die "Eigenherstellung" von Druckgeräten erfasst. Im Artikel 2 Absatz 18 findet sich eine erweiterte Definition des Herstellerbegriffs: „jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet;“. Eine analoge ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581
weiterhin sicher verwendet werden kann, zu bewerten."Unter der Nummer 8.3 finden sich folgende Informationen zur Dokumentation:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elek ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten."In der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" wird unter Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen" gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen nur Personen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
, seines Standortes, des Prüfungsdatums, des Namens des Prüfers und des Befundes zu führen ist. Im Prüfprotokoll sind auch die Ergebnisse der Kraftmessung zu dokumentieren. Der Nachweis ist vom Prüfer zu unterschreiben und dem Betreiber auszuhändigen bzw. zuzustellen. Beispiele für Wartungs- und Prüfprotokolle sind im Anhang 3 aufgeführt. Festgestellte Mängel und deren Beseitigung sind dort bzw ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117