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KomNet-Wissensdatenbank

Wird auf einem Arbeitsschutzhelm das Herstellungs- oder das Ablaufdatum genannt?

KomNet Dialog 42407

Stand: 14.08.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Wird auf einem Arbeitsschutzhelm das Herstellungs- oder das Ablaufdatum genannt?

Antwort:

Auf dem Arbeitsschutzhelm finden Sie das Herstellungsdatum.


In der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" ist unter dem Punkt 3.1.6.2 Allgemeine Kennzeichnung nach Norm folgendes nachzulesen:


"Industrieschutzhelme müssen mit einer eingeprägten oder eingegossenen Kennzeichnung versehen sein. Werden Industrie-Anstoßkappen gekennzeichnet, muss die Kennzeichnung dauerhaft angebracht sein.


Die allgemeine Kennzeichnung nach Norm muss folgende Informationen enthalten:


− Die angewendete Norm,

EN 397 für Industrieschutzhelme,

EN 812 für Industrie-Anstoßkappen,

− Name oder Zeichen des Herstellers,

− Jahr und Quartal der Herstellung,

− Typbezeichnung des Herstellers,

Bei Industrieschutzhelmen auf der Helmschale und der Innenausstattung,

Bei Industrie-Anstoßkappen auf der Schale und falls vorhanden auf der Innenausstattung,

− Größe oder Größenbereich (Kopfumfang in cm),

Bei Industrieschutzhelmen auf der Helmschale und der Innenausstattung,

Bei Industrie-Anstoßkappen auf der Schale und falls vorhanden auf der Innenausstattung,

− bei Industrieschutzhelmen das Kurzzeichen des verwendeten Helmmaterials.

Siehe auch Abschnitte 3.2.3.1 und 3.2.3.2."