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Gibt es eine PSA Dokumentationspflicht für Unternehmen?

KomNet Dialog 42529

Stand: 28.01.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Gibt es eine PSA Dokumentationspflicht für Unternehmen?

Antwort:

Eine Dokumentationspflicht besteht durch die PSA-Verordnung. Diese richtet sich vor allem an Hersteller. Händler und Importeure erhalten eine neue Verantwortung. Sollte der Betrieb keine der v. g. Rollen einnehmen, dann besteht auch keine Dokumentationspflicht. In den FAQ zur neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 der DGUV ist zu der Frage "Was ist neu bei der technischen Dokumentation?" folgendes nachzulesen:

"Durch die Verordnung werden folgende Angaben in den "technischen Unterlagen" zusätzlich gefordert ((EU) 2016/425 Anhang II, 1.4; Anhang III; Anhang V, Modul B):


  • eine vollständige Beschreibung der PSA und ihre bestimmungsgemäße Verwendung
  • eine Beurteilung der Risiken, vor denen die PSA schützen soll
  • die Fundstellen der harmonisierten Normen, die bei Entwurf und Herstellung der PSA angewendet wurden
  • Untersuchungen zur Überprüfung der Konformität der PSA
  • und
  • Berichte über die durchgeführten Prüfungen zur Ermittlung der jeweiligen Schutzklasse

Die "Anleitungen und Informationen des Herstellers" (Gebrauchsanleitungen) müssen folgende zusätzliche Informationen enthalten ((EU) 2016/425, Anhang II, 1.4.):


  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Monat und Jahr der Herstellung oder die Verfallszeit der PSA

Anmerkung: Besondere Beschreibungen sind für PSA notwendig, bei denen die PSA individuell an den Nutzer angepasst wird."