Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie ist der Begriff persönliche Schutzausrüstung definiert?

KomNet Dialog 43051

Stand: 13.02.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

Favorit

Frage:

Wie ist der Begriff persönliche Schutzausrüstung definiert? Unsere Instandhaltung hat für eine Gruppe von 10 Mitarbeitern zwei Auffanggurte. In der Diskussion wurde die Frage gestellt, ob nicht jeder Instandhalter seinen persönlichen Gurt erhalten muss, wie es der Name eigentlich schon sagt. In den Gesetzen und Regelwerken konnte ich so weit recherchieren, dass das Wort persönlich lediglich damit sagen möchte, dass die PSA jedem Instandhalter persönlich passen muss. Ich fand leider nicht den Passus personalisiert. Benötigt jeder Instandhalter seinen eigenen Auffanggurt?

Antwort:

Nach § 1 Absatz 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.


Nach § 2 Abs.2 sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen.  Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.


Fazit:

Wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Auftreten von Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme bei der Benutzung der Auffanggurte ausschließen können, ist unserer Einschätzung nach eine gemeinsame Nutzung möglich.