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Muss die in in einem Ex-Schutzbereich zur Verfügung gestellte persönliche Schutzkleidung mit dem jeweiligen Namen des Beschäftigten gekennzeichnet sein?

KomNet Dialog 17700

Stand: 20.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

In einem Ex-Schutzbereich wird den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Frage: muss die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung mit dem jeweiligen Namen des Beschäftigten gekennzeichnet und/oder identifizierbar/direkt zuordenbar sein?

Antwort:

In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) werden keine Forderungen gestellt, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten mit ihrem jeweiligen Namen zu versehen.


PSA, die für eine Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung bestimmt sind, müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass kein elektrischer, elektrostatischer oder mechanisch verursachter Energiebogen oder Funken entstehen kann, der ein explosives Gemisch entzünden könnte.


Die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" fordert u. a. in:

"4.3.13 Antistatische Schutzanzüge

Die Aufladung von Personen in aufladbarer Kleidung kann im Allgemeinen durch das Tragen ableitfahiger Schuhe verhindert werden. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Kleidung elektrostatisch auflädt; deshalb darf der Oberflächenwiderstand 5 x 1010 Ohm bei homogenen Materialien nicht uberschreiten. Das Ausziehen derartiger Kleidungsstucke kann jedoch zu zündauslosenden Entladungen führen und ist deshalb in explosionsgefährdeten

Bereichen der Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit einer Mindestzündenergie < 3 mJ nicht zulassig.

Hinweis: ..."

Uns liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit durch das zusätzliche Anbringen von Namensschildern, Firmenlogos etc. das Schutzziel der im EX-Schutzbereich bereitgestellten Schutzkleidung beeinflusst werden kann. Es wird empfohlen, auf entsprechende Beschilderung der PSA zu verzichten bzw. hierzu mit dem Hersteller der PSA Kontakt aufzunehmen oder entsprechende Beschilderungen direkt von diesem auf der PSA anbringen zu lassen.