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Ist für ein Gerät, das unter die ATEX-Richtlinie fällt, die Angabe zur Zündquellenfreiheit in der EU-Konformitätserklärung zwingend erforderlich?

KomNet Dialog 27247

Stand: 07.01.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Ist für ein Gerät, das unter die RL 2014/34/EU (ATEX) fällt, die Angabe zur Zündquellenfreiheit (also beispielsweise II 2G, T3, Explosionsgruppe IIB) in der EU-Konformitätserklärung zwingend erforderlich oder ist es ausreichend, wenn diese Information in der Betriebsanleitung (bestimmungsgemäße Verwendung) enthalten ist?

Antwort:

Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.


Welchen Inhalt die EG-Konformitätserklärung haben muss, ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie festgelegt. Anforderungen an die Form und das Aussehen werden dagegen nicht getroffen. Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Sprachfassung in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen.


Die EU-Konformitätserklärung für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungs-gemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen entspricht in ihrem Aufbau und Inhalt dem Muster in Anhang X der der RL 2014/34/EU.


Die Richtlinie ist auf Geräte anzuwenden, die „eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können“. Gemäß DIN-EN 1127-1:2011 gibt es die folgenden potentiellen Zündquellen:

- Heiße Oberflächen

- Flammen und heiße Gase

- Mechanisch erzeugte Funken

- Elektrische Anlagen

- Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer Korrosionsschutz

- Statische Elektrizität

- Blitzschlag

- Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen 104 Hz bis 3x1011 Hz (Hochfrequenz)

- Elektromagnetische Welle im Bereich der Frequenzen 3x1011 Hz bis 3x1015 Hz

- Ionisierende Strahlung

- Ultraschall

- Adiabatische Kompression und Stoßwellen

- Exotherme Reaktioneinschließlich Selbstentzündung von Stäuben


Laut Anhang X müssen in einer EU-Konformitätserklärung für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen folgende Angaben vorhanden sein:


EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)

1. Produktmodell/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):

2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:

3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.

4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit: nötigenfalls kann zur Identifizierung des Produkts ein Bild hinzugefügt werden.):

5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvor-schriften der Union:

6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder der anderen technischen Spezifikationen, die der Konformitätserklärung zugrunde gelegt wurden:

7. Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt:

8. Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):


Die Angaben zur Zündquellenfreiheit sind demnach in der EU-Konformitätserklärung für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne der RL 2014/34/EU nicht zwingend vorgeschrieben, könnten aber als zusätzliche Information für den potentiellen Nutzer (Betreiber) als Zusatzangabe aufgeführt werden.