Ergebnisse 81 bis 100 von 609 Treffern
Der Arbeitgeber ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, die gefährlichen Eigenschaften zu ermitteln und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach § 6 (11) GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit gilt, verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 42201
Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der/den Gebrauchs-, Betriebs- bzw ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Gleichartige Arbeitsmittel können zusammengefasst beurteilt werden. Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d. h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Die Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden, müssen nicht zwangsläufig befähigte Personen sein. Je ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen sind. Auch unter Ziff. 3.1.1 der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" wird auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.Die Gefährdungsbeurteilung muss insbesondere beinhalten:- Art und Umfang ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 6458
der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18932
der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmer in der Handhabung und der Notwendigkeit des Tragens zu unterweisen. Er ist auch verpflichtet, die getroffene Maßnahme auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass die Maßnahme nicht wirksam ist - wie z. B. bei Beschäftigten mit Vollbart oder starken Koteletten, wo die Dichtigkeit des Atemschutzgerätes nicht gewährleistet ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 21073
und Kosten) miteinander abstimmen. Die Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber selbstständig anfertigen. Dabei wird der Aufzug als Arbeitsmittel mit den von ihm ausgehenden Gefährdungen bei der Nutzung durch die Beschäftigten betrachtet. Ergeben sich Gefährdungen aus der gemeinsamen Nutzung der Anlage mit den Beschäftigten der anderen Arbeitgeber, müssen die Arbeitgeber sich hinsichtlich ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
sein." In der dazugehörigen Durchführungsanweisung heißt es: "Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen."Hinweis: Auch gemäß Anhang 1 Ziffer 1.9a der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass "selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
, dass Arbeitnehmer eine alltagsübliche Kleidung tragen. Diese wird sozusagen vom Arbeitnehmer zur Arbeit mitgebracht: für Tätigkeiten im Außenbereich entsprechende geeignete Kleidung (wie z. B. Pullover etc.). Der Arbeitgeber muss, nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung, zusätzliche "persönliche Schutzausrüstung" - in diesem Fall Wetterschutzkleidung - zur Verfügung stellen, die den Schutz vor den besonderen ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 512
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) kann hier weitergehende Pflichten auferlegen. Sprechen sie diesbezüglich die zuständige Stelle an. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5937
Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 43206
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Die Hauptgefahr bei der Bearbeitung von Aluminium und seinen Legierungen liegt in der Brand- und Explosionsgefahr der dabei entstehenden Aluminiumstäube. In Pulverform (Partikelgröße < 500 µm) ist Aluminium vor allem, wenn es nicht phlegmatisiert ist, aufgrund seiner großen Oberfläche sehr reaktiv.Informationen und Schutzmaßnahmen können z.T. der DGUV Regel 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren ...
Stand: 18.04.2024
Dialog: 12070
ist (z.B. bei schnell schmelzenden Kunststofffaserprodukte). Es ist zweckmäßig, diese Anforderungen auch an die sonstige Bekleidung und die Unterwäsche zu stellen. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr festgestellt, muss geeignete Schutzkleidung getragen werden, die z.B. aus schwer entflammbaren Geweben oder aus ausreichend flammenhemmend ausgerüsteter Baumwolle besteht ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505