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Muss die tägliche Überprüfung von Flurförderzeugen dokumentiert werden?

KomNet Dialog 5937

Stand: 26.02.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Muss nach § 9 der DGUV Vorschrift 68 die tägliche Überprüfung von Flurförderern dokumentiert werden ?

Antwort:

Bei der werktäglichen Überprüfung von Flurförderzeugen handelt es sich um ein sogenannte Sichtkontrolle auf augenscheinliche Fehler oder Mängel am Fahrzeug oder den Anbauten. Es kann sinvoll sein, dieses anhand einer Checkliste zu systematisieren und somit zu dokumentieren. Eine zwingende Dokumentationspflicht ergibt sich aus § 9 der DGUV Vorschrift 68 - Flurföderzeuge aber nicht.


Die zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) kann hier weitergehende Pflichten auferlegen. Sprechen sie diesbezüglich die zuständige Stelle an.