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Welche Anforderungen werden an Arbeitskittel (Labor) in Bezug auf die Faserzusammenstellung beim Umgang mit offenen Flammen gestellt?

KomNet Dialog 3505

Stand: 06.06.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Welche Anforderungen (Laborbereich) werden bezüglich ihrer Faserzusammenstellung an Arbeitskittel gestellt, wenn der Mitarbeiter mit offenen Flammen zu tun hat?

Antwort:

Zunächst hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) festzustellen, wie groß die Brandgefahr in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ist.

Sofern keine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, ist Arbeitskleidung aus handelsüblichem Gewebe zulässig, sofern durch das Brenn- oder Schmelzverhalten des Gewebes im Brandfall keine erhöhe Gefährdung zu erwarten ist (z.B. bei schnell schmelzenden Kunststofffaserprodukte). Es ist zweckmäßig, diese Anforderungen auch an die sonstige Bekleidung und die Unterwäsche zu stellen.

Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr festgestellt, muss geeignete Schutzkleidung getragen werden, die z.B. aus schwer entflammbaren Geweben oder aus ausreichend flammenhemmend ausgerüsteter Baumwolle besteht. Auch hier ist darauf zu achten, dass unter der Schutzkleidung keine schmelzenden Textilien getragen werden.

Ergänzend sei hier auf die Punkte 4.4 und 4.5 der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) hingewiesen. Sie ergänzen obige Aussagen um weitere Quellenverweise und Zusammenhänge.