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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen der ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
und Flüssigkeiten genannt. Gehört der enthaltene Stoff zu einer der hier aufgezählten Kategorien (Buchstaben aa bis ee), handelt es sich somit um eine überwachungsbedürftige Anlage.Maßgeblich für die Prüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Rohrleitungsanlagen sind die im Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV enthaltenen Tabellen 8 bis 11. Bei den in den Tabellen aufgeführten Druckwerten handelt ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
) Der Unternehmer hat die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel im Prüfbuch zu bestätigen. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Bestehen nach Art und Umfang der Mängel gegen die Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme oder den Weiterbetrieb Bedenken, hat er dafür zu sorgen, dass der Kran außer Betrieb gesetzt wird. Er darf den Kran erst in Betrieb nehmen bzw ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
vor Inbetriebnahme erforderlich. Für die Befahrung ist außerdem ein Freigabeverfahren erforderlich.Gemäß § 10 BetrSichV hat der Arbeitgeber (in diesem Fall der Betreiber der Dampfkesselanlage) Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42496
/34/EU (bzw. 94/9/EG) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 ProdSG. Diese sind im Betrieb, nach §§ 15,16 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3, durch zur Prüfung befähigte Personen für den Explosionsschutz vor erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend oder aber außerordentlich (z. B. auf behördliche Anordnung) prüfen zu lassen. Im Rahmen der regelmäßigen ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
. Dieser ist vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach prüfpflichtiger Änderung nach § 15 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 3.2 BetrSichV von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen. Aus der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung zu § 15 BetrSichV (2015) geht hervor, dass die Regelungen aus § 14 Absatz 1 und 2 der BetrSichV (2002) in § 15 Abs. 1 BetrSichV beibehalten wurden ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen bei d ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten gilt.Für alle Lagereinrichtungen gilt: Sie müssen nach den geltenden Bestimmungen aufgebaut, ausgerüstet und betrieben werden. Hierzu ist die vom Hersteller mitgelieferte ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
werden.Insbesondere ist ein Nachweis über die letzte wiederkehrende Prüfung am Betriebsort vorzuhalten, soweit diese gemäß BetrSichV vorgeschrieben ist (§ 14 Abs. 7 und § 17 Abs. 1 BetrSichV).Im Falle der zur Verfügungstellung eines Produkts durch Vermietung entspricht die wiederholte Vermietung des Produkts nicht einem neuen Inverkehrbringen. Zur Verwendung eines gebrauchten Produktes durch den Arbeitgeber siehe ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist."Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie werden Arbeitsmittel für den Eigengebrauch beispielsweise von der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) nicht erfasst, so ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
die stationäre Gaswarneinrichtung installiert.Dementsprechend handelt es sich bei dieser Gaswarneinrichtung um eine Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich bzw. um deren Bestandteil, deren Prüfung sowohl bei der Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen als auch wiederkehrend gemäß Nr. 4.1 bzw. 5.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich ist.Abweichend ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
, Abschnitt 3.3, zu benennen. Dazu gehören unter anderem die Prüfungen vor Inbetriebnahme und (regelmäßig) wiederkehrende Prüfungen sowie ggf. auch außerordentliche Prüfungen (§§ 15, 16 BetrSichV).Die zur Prüfung befähigte Person weiß, aufgrund der hierfür gesetzlich erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, welche Prüfungen detailliert anlagenbezogen vorzunehmen sind. Hierzu gehören ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
und überwachungsbedürftigen Anlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin.Hinweis:Die DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" kann bezüglich der Prüfanforderungen an Sportstätten und Sportgeräte ggf. als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Danach sind Sportstätten und Sportgeräte vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens alle sechs Jahre durchzuführen. Diese Prüfung ist von Personen mit der Befähigung entsprechend Nummer 3.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 BetrSichV durchzuführen.2.Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne der EG-Richtlinie 94/9/EG1) (z. B. elektrostatische Sprüheinrichtungen, Leuchten innerhalb ...
Stand: 03.08.2022
Dialog: 43694
sind (mindestens einmal jährlich) und dies dokumentiert ist. Für jede Flüssiggasanlage ist eine Betriebsanweisung aufzustellen, in der alle für die sichere Benutzung erforderlichen Angaben enthalten sein müssen. Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen (Zusammenbau) abhängt, sind - nach jeder Montage an einem neuen Standort und - vor der ersten Inbetriebnahme ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
. Arbeitsmittel, die gemäß TRBS 1201 ausschließlich durch befähigte Personen geprüft werden dürfen, sind beispielsweise: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängen kann: - Baustellenkrane - Zentrifugen - Arbeitsmittel, die vor der ersten Inbetriebnahme zusammengesetzt, montiert und aufgestellt werden (z. B. Werkzeugmaschinen, Krane, Baustromverteiler) - Rammen Beispiele für Schäden ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Zeichen auf dem Typenschild, vorhanden sind, die bei Inverkehrbringen der Maschine noch nicht galten. Die fehlende Betriebsanleitung sollte durch eine selbst erstellte Anleitung ersetzt werden. Vorlagen hierfür können Betriebsanleitungen anderer Hersteller sein, die gleiche oder ähnliche Maschinen herstellen. Die Anleitung kann dann auch mit eigenen Erfahrungen ergänzt werden. Im § 2 Abs. 10 ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
auch so konstruieren, herstellen und kennzeichnen, dass das Produkt den Anforderungen beider Richtlinien entspricht.Eine Doppelkennzeichnung steht nicht im Widerspruch zu Artikel 19 Absatz 4 der RL 2014/68/EU, da das Produkt bis zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht vom Geltungsbereich der RL 2014/68/EU ausgenommen war. Wenn das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich im Rahmen ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten Hö ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850