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Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen. Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 18598
Personal bedient werden. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Unternehmers zu entscheiden, ob im Einzelfall gesonderte Betriebsanweisungen erstellt werden müssen. Zu diesem Thema kann die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde konkret beraten. Zum Thema Prüffrist ist festzustellen: Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 BetrSichV Prüffristen selbst festzusetzen. Dabei ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein.Die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz erfolgt seit 2015 auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (insb. § 6), nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. In der BetrSichV sind nur noch die entsprechenden Prüfpflichten festgelegt. ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42187
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
ermittelt und geklärt werden.Der DGUV Information 212-024 "Gehörschutz" sind weitere Informationen zu entnehmen.Gemäß Abschnitt 5.3 "Otoplastiken" der DGUV Information 212-024 handelt es sich dabei um Folgendes:"Otoplastiken sind im Ohr getragene Gehörschützer, die für den einzelnen Gehörgang individuell angefertigt werden."Unter Abschnitt 15 "Kosten für Gehörschutz" der DGUV Information 212-024 ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 43706
Werden Gasverbrauchseinrichtungen, Druckgasflaschen bzw. ortsbewegliche Druckgeräte von Arbeitnehmern bei der Arbeit benutzt und werden diese vom Arbeitgeber bereitgestellt, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Bezüglich der anzuwendenden Vorschriften zum Betrieb bzw der Beschaffenheit muss ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird in Anhang 2 Abschnitt 3 Folgendes ausgeführt:"3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinausa) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,b ...
Stand: 19.11.2024
Dialog: 42329
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
ist der gesamte Raum als Schutzbereich vorzusehen.Kann ein Betreiber nachweisen, dass aufgrund der getroffenen Maßnahmen nach § 11 i. V. m. Anhang I Nr. 1 GefStoffV in dem Flaschenlager keine gefährlich explosionsfähige Atmosphähre auftreten kann, ist dieser Bereich kein explosionsgefährdeter Bereich im Sinne der BetrSichV. D. h. ein Explosionsschutzdokument ist für das Lager nicht erforderlich. Diese ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
In den Fragen und Antworten zur Elektromobilität der DGUV ist unter 7.6 Kennzeichnen von Elektrofahrzeugen Folgendes zu ihrer Fragestellung nachzulesen:"a) Wie sind elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb des Werkstattbereichs zu kennzeichnen? b) Gibt es Unterschiede bei freigeschalteten und nicht freigeschalteten Fahrzeugen? c) Wann muss der Bereich abgeschrankt werden? Antwort: Zu a) + b): Bei ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44101
,in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind undihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.Die DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" führt in Kap. 5.3 aus:"Anforderungen ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701