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Wie oft muss sich eine ausgewiesene befähigte Person im Bereich Ex-Schutz an einer Weiterbildung beteiligen?

KomNet Dialog 42329

Stand: 21.03.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Wie oft muss eine ausgewiesene befähigte Person im Bereich Ex-Schutz sich an einer Weiterbildung beteiligen, um z.B. Prüfungen richtig ausführen zu können? Jährlich, alle 2 Jahre?

Antwort:

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird in Anhang 3 Abschnitt 3 Folgendes ausgeführt:


"3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus

a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,

b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und

c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten."


Konkrete Zeitangaben für Weiterbildungen finden sich nicht. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen.


Auf die TRBS 1201 Teil 1 - Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen weisen wir hin.