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Wie oft muss sich eine ausgewiesene befähigte Person im Bereich Ex-Schutz an einer Weiterbildung beteiligen?

KomNet Dialog 42329

Stand: 20.06.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Wie oft (jährlich; 2-jährlich; - gar nicht etc.??) muss eine ausgewiesene befähigte Person im Bereich Ex-Schutz sich an einer Weiterbildung beteiligen, um z.B. Prüfungen richtig ausführen zu können?

Antwort:

Hierzu ist in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" unter dem Punkt 3.1 folgendes nachzulesen:


"Zeitnahe berufliche Tätigkeit:

Die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach § 14 Abs. 1 bis 3 und 6 sowie § 15 BetrSichV muss ihre Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen.


Die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 4 Teil A Nr. 3.8 BetrSichV muss regelmäßig durch Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Explosionsschutzes fortgebildet werden.


Die befähigte Person nach § 14 Abs. 6 BetrSichV muss von der zuständigen Behörde für diese Prüfungen anerkannt sein."


Weitere Vorgaben sowie konkrete Zeitangaben finden sich in der TRBS 1203 nicht. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen.