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Wonach müssen Arbeits- und Beiboote, welche z.B. auf Kiesgruben eingesetzt werden, geprüft werden?
KomNet Dialog 18598
Stand: 30.05.2016
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen
Frage:
Arbeits- und Beiboote, welche auf z.B. Kiesgruben eingesetzt werden, müssen diese nach BetrSichV geprüft werden, oder greifen hier spezielle Gesetze/Verordnungen der Binnenschifffahrt?
Antwort:
Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen.
Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied.
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist anzuwenden.