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Muss eine erdgasbetriebene Heizzentrale (1.500 kW Feuerungswärmeleistung) einer Ex-Zonenbetrachtung gemäß der BetrSichV unterzogen werden?

KomNet Dialog 42187

Stand: 02.02.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

In einem Betrieb soll eine erdgasbetriebene Heizzentrale errichtet werden (1.500 kW Feuerungswärmeleistung): Muss diese Anlage einer Ex-Zonenbetrachtung gem. der BetrSichV unterzogen werden?

Antwort:

Gefährdungen durch Brand- und Explosionen müssen auch bei Erdgasheizungen betrachtet und ggf. mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgeschlossen oder reduziert werden. Bei (auch industriellen) Erdgasheizungen, die gemäß DVGW-Regelwerk (z.B. DVGW-TGRI 2008) errichtet sind, ist allerdings i.d.R. aufgrund der (auf Dauer) technisch dichten Ausführung nicht mit dem Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein.


Die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz erfolgt seit 2015 auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (insb. § 6), nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. In der BetrSichV sind nur noch die entsprechenden Prüfpflichten festgelegt.