Ergebnisse 261 bis 280 von 424 Treffern
zeigen, werden die Fitnessgeräte von den Beschäftigten des Fitnessstudios bei ihrer Arbeit verwendet und sind somit Arbeitsmittel. Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 BetrSichV). ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
§ 7 Absatz (7) der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- führt dazu aus: "Der Arbeitgeber hat die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist aufzuzeichnen und vorzugsweise zusammen mit der Dokumentation nach § 6 Absatz 8 aufzubewahren." Daraus ergibt sich, dass eine Evaluierung ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann z. B. sein, dass Schutzkleidung getragen werden muss ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 4660
der Abfüllanlage steht in direktem Zusammenhang mit der zu verrichtenden Arbeit (Bedienen / Benutzen). Es handelt sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, wenn sie vom Arbeitgeber zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Für derartige Produktionsanlagen gelten demnach die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
werden, besteht in der Regel kein Anlass, Prüfnachweise länger aufzubewahren. Dem stehen auch nicht die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen entgegen, da diese Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gelten. ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6787
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen."Ob ein Arbeitsmittel Schaden verursachenden ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
der Anlage gewährleistet wird.Die Prüffristen sind, unter Beachtung der oben genannten Mindestanforderungen, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Dabei sollten Angaben und Empfehlungen der Herstellfirmen berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat für fristgerechte Nachprüfungen Sorge zu tragen. Die Prüfungen sind mit ihren ...
Stand: 03.08.2022
Dialog: 43694
halten, sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen." Die Nummer 2.5 im Anhang 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lautet:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
. Der Betreiber sollte die Angaben des Herstellers bei seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Auch für nicht kraftbetätigte Türen und Tore ist eine solche Prüfung empfehlenswert." Fazit: Ob und wie die manuell-kettenbetriebenen Rolltore geprüft werden, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei hat er die Herstellerangaben, das technische Regelwerk ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Anlagen. Geregelt werden nur die Tätigkeiten, die gefährlich bzw. sicherheitsrelevant sind. Der Arbeitgeber muß in seinen Betriebsanweisungen nicht nur Herstellerangaben (aus den mitgelieferten Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsdatenblättern), sondern auch die betriebsspezifischen Einsatzbedingungen und betrieblichen Maßnahmen zur Begegnung der Gefahren ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV).Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 44019
sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.Fazit:Wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Auftreten von Gesundheitsgefahren ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051
Welche Schutzbrille geeignet ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Bei der Auswahl sind die Vorgaben der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 15949
Nach Abschnitt 5.5.1 (9) der TRGS 401 darf die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein."(9) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob das Tragen von PSA belastend ist. Hierzu kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 12887
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung der für die Außendienstmitarbeiter mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass es erforderlich ist, die Anwesenheit der Außendienstmitarbeiter visuell zu signalisieren, um ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 19913
sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung etc.).Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d.h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Dies kann je nach Prüfaufgabe ein unterwiesener Beschäftigter sein oder ein Sachkundiger. Prüfverpflichtungen ergeben sich u.a. aus § 14 der BetrSichV. Als Prüfperson ist dann eine befähigte ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
mit Abschnitt 5.7 TRBS 1111 behandelt. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist vor der erstmaligen Verwendung des Arbeitsmittels und anschließend in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Zeitabstände legt der Arbeitgeber fest. Er kann sich dabei auf z. B. Betriebsanleitungen, Technische Regeln und Betriebserfahrungen abstützen. Wird bei der Überprüfung festgestellt ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732