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Wie oft müssen Not-Halt-Einrichtungen auf Funktion geprüft werden?

KomNet Dialog 13216

Stand: 14.02.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Wie oft müssen Not-Halt-Einrichtungen auf Funktion geprüft werden?

Antwort:

Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.

"Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten (...)" .(§ 8 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV).

Notbefehlseinrichtungen sind Teil des Arbeitsmittels und entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.


Auf die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" weisen wir hin.