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Wie oft müssen Not-Halt-Einrichtungen auf Funktion geprüft werden?
KomNet Dialog 13216
Stand: 15.01.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Wie oft müssen Not-Halt-Einrichtungen auf Funktion geprüft werden?
Antwort:
"Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten (...)" .(§ 8 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV).
Notbefehlseinrichtungen sind Teil des Arbeitsmittels und entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.
Auf die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin.