Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind Arbeitsschutzbrillen als Korrektionsschutzbrillen mit Metallgestell erlaubt?

KomNet Dialog 15949

Stand: 16.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

Favorit

Frage:

Sind Arbeitsschutzbrillen als Korrektionsschutzbrillen mit Metallgestell erlaubt oder muss diese Art von Schutzbrillen grundsätzlich aus Plastik gefertigt sein?

Antwort:

Welche Schutzbrille geeignet ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Bei der Auswahl sind die Vorgaben der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" zu berücksichtigen.


Korrektionsschutzbrillen sind Schutzbrillen - in der Regel Gestellbrillen/Bügelbrillen -, die mit Sicherheitssichtscheiben mit optisch korrigierender Wirkung ausgestattet sind.


Eine Vorgabe zum verwendeten Werkstoff für Bügel ist uns nicht bekannt.


Grundsätzlich müssen die Teile des Augenschutzgerätes, die in Kontakt mit dem Träger kommen, aus Werkstoffen gefertigt sein, von denen bekannt ist, dass sie keine Hautreizungen verursachen. D.h. sie dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Hygiene oder Gesundheit des Benutzers haben.