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, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit ein Aufzug sicher betrieben werden kann. Dazu gehören auch Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.2 BetrSichV), sowie regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können (Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV). Ein Aufzug darf nicht verwendet werden, wenn er Mängel aufweist, die eine sichere Verwendung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
werden darf. Weiter wird in diesen Anleitungen ausgeführt, dass die Verwendung nicht erfolgen darf, "um an oder unter der Last Reparaturarbeiten oder Inspektionen auszuführen".Daher sind im Vorfeld der Ausführung notwendiger Arbeiten mit einem solchen Hebekissen Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, dass "Lasten sicher angeschlagen werden" (vgl. Anhang 1 Nr. 2.5 lit. b, c, d BetrSichV) und so ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
/34/EU (bzw. 94/9/EG) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 ProdSG. Diese sind im Betrieb, nach §§ 15,16 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3, durch zur Prüfung befähigte Personen für den Explosionsschutz vor erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend oder aber außerordentlich (z. B. auf behördliche Anordnung) prüfen zu lassen. Im Rahmen der regelmäßigen ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27939
Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage gemäß § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Sinne des § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV ist nach dem Tenor des Anhangs 2 Abschnitt 3 mit dem Ziel durchzuführen, den Brand- und Explosionsschutz bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Der Einsatz derartiger ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
halten, sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen." Die Nummer 2.5 im Anhang 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lautet:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
, in diesen Anlagen muss ein betriebsbereites Zweiwege-Kommunikationssystem bis zum 01.01.2021 installiert worden sein.Der Einbau eines Zweiwege-Kommunikationssystems stellt bei Eingriff in die Aufzugsteuerung eine prüfpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV dar (siehe TRBS 1201 Teil 4 Anhang 2 Nr. 8.3 Änderung Notrufsystem). Nach dem Einbau und vor der (Wieder-) Inbetriebnahme des Aufzugs muss im Falle ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
und Bewertung der Explosionsgefährdungen,• die Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch; Explosionsschutzkonzept),• die Zoneneinteilung gem. Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV,• für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen gem. § 11 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV gelten.• wie die Vorgaben gem. § 15 GefStoffV umgesetzt werden• welche Überprüfungen nach § 7 Abs. 7 GefStoffV und welche Prüfungen ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43589
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Derartige überwachungsbedürftige Anlagen sind unter anderem vor erstmaliger Inbetriebnahme durch eine "zur Prüfung befähigte Person für Explosionsgefährdungen" im Sinne von § 2 Abs. (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben." (Nr 1.9 des Anhangs 1 BetrSichV).Im Besonderen sind die zusätzlichen Vorschriften des Anhangs 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" der BetrSichV einzuhalten.Weiterhin sind die TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen – Allgemeine ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
unter explosionsfähiger Atmosphäre zur Folge. Das Entscheidende für den Arbeitsmitteleinsatz ist hier generell die Eignung im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV als deren nationaler Umsetzung. Nach §§ 2 Abs. (14), 6, 8 und 11 in Verbindung mit Anhang I Nr. 1.6 Absatz (3) Satz 1 GefStoffV sind Betreiber verpflichtet, wenn sich explosionsfähige Atmosphäre nicht im Wege des primären Explosionsschutzes ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30406
Anhang IV Ziffer 17 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird eine Maschine als eine Maschine zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, definiert.Nach welcher Vorschrift, Aufzugsrichtlinie (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2a BetrSichV, dazu zählt auch die AufzV) oder Maschinenrichtlinie (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2b ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Nach § 2 Abs. 13 BetrSichV handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage, wenn sie in Anhang 2 genannt wird oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig ist. Von einer erlaubnispflichtigen Anlage wird bei der Beantwortung der Frage nicht ausgegangen. In Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d sind jedoch Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für bestimmte Gase, Dämpfe ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Die Erklärung für die Prüffristen aus Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der dazu gehörende Prüfumfang erklären sich wie folgt: Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 lautet: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234