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Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Nein. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise erlaubnisbedürftig, welche die Sicherheit der überwachungsbedürftigen Anlage beeinflussen. Beispiele für die Unterscheidung finden sich in den Anhängen 1 - 4 der TRBS 1122. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese TRBS noch nicht an die BetrSichV2015 angepasst ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29435
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Für eine TKW Beladestation für Flüssiggas gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - bzw. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS -, insbesondere die TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Die Technischen Regeln Druckbehälter gelten nicht mehr. Prüffristen für Druckgeräte findet man in Anhang 5 ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
Unabhängig von einer ggfs. durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat entsprechend §3 (1) ÜAnlG der Betreiber dafür zu sorgen, dass die überwachungsbedürftigen Anlagen so errichtet, geändert und betrieben werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Beschäftigter und anderer Personen gewährleistet ist. Des Weiteren darf der Arbeitgeber/“Betreiber“ gemäß §5 (1) BetrSichV nur solche ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden. Dies (d. h. die erstmalige Verwendung) schließt für den Eigenbedarf hergestellte Produkte eines Unternehmens ein. Gemäß § 2 Nr. 16 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
Zur Interpretation von § 5 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen."Hiermit ist gemeint, dass auch selbst hergestellte Arbeitsmittel den Sicherheitsanforderungen beispielsweise der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Erlaubnisbedürftig gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sind Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Tankstelle beeinflussen. Die TRBS 1122 konkretisiert, welche Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise die Sicherheit der Anlage soweit beeinflussen, dass vor der Änderung eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Anhang 1 sind Beispiele ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
/Schwankungen des Lastaufnahmemittels) und erforderliche Verhaltensweisen (z. B. Fernhalten von Bedienelementen, Verhalten im Notfall) erhalten (3).Zusatzfrage zu 1)Die schriftliche Beauftragung ist nur für den Bediener, also nicht für den Mitfahrer erforderlich.+++++++++++++++++(1) §§ 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)(2) § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen. Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 18598
Personal bedient werden. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Unternehmers zu entscheiden, ob im Einzelfall gesonderte Betriebsanweisungen erstellt werden müssen. Zu diesem Thema kann die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde konkret beraten. Zum Thema Prüffrist ist festzustellen: Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 BetrSichV Prüffristen selbst festzusetzen. Dabei ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
– die Prüftaste zu drücken.7.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden. 7.2 PrüfnachweisDas Ergebnis der Prüfungen nach Abschnitt 7.1 Nr. 1., 2., 5. und 6. ist nach § 14 der BetrSichV zu dokumentieren.Zusätzlich wird empfohlen, die geprüften ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Nach § 5 (1) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Außerdem darf der Arbeitgeber gemäß § 5 (3) BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273
explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein.Die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz erfolgt seit 2015 auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (insb. § 6), nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. In der BetrSichV sind nur noch die entsprechenden Prüfpflichten festgelegt. ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42187
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319